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Tierschutz bei Hummeln

Hummeln sind fleißige Bestäuber zahlreicher Nutzpflanzen und damit eine wichtige Stütze unseres Ökosystems. Die staatenbildenden Insekten sind mit den Bienen verwandt und besitzen ebenfalls einen Stachel. Diesen setzen die pelzigen und friedliebenden Insekten jedoch nur äußerst selten ein. Im heimischen Garten kann jeder etwas zum Schutz der vermehrt von Aussterben bedrohten Hummelarten tun.

Stehen Hummeln unter Naturschutz? Und warum?

In Deutschland sind mehr als 30 verschiedene Hummelarten heimisch. Etwa die Hälfte davon steht auf der Roten Liste und zählt damit zu den bedrohten Arten. Es wird ein kontinuierliches Sinken der Populationen beobachtet.

Hummeln stehen in Deutschland unter Naturschutz. Im Vergleich zur Biene ist die Hummel dieser zahlenmäßig weit unterlegen. Schutzmaßnahmen werden notwendig, weil die Nahrungsquellen und der natürliche Lebensraum zusehends schwinden. Ruhige und geschützte Nist- und Überwinterungsplätze sind eine Voraussetzung dafür, dass sich das Hummelvolk entwickelt.

Ein weiterer Grund für den Artenschutz der Hummel ist die Gefährdung der Population durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Durch das frühzeitige Mähen von sogenannten Blühstreifen wird den Hummeln die Nahrungsgrundlage entrissen.

Gut zu wissen: Bienen bestäuben täglich bis zu 200 Blüten. Die Hummel arbeitet bis zu 18 Stunden am Tag und fliegt dabei zwischen 500 und 1.000 Blüten an.

Natürliche Fressfeinde wie Igel, Mäuse, Maulwürfe oder Hornissen tragen ebenfalls zu einer wachsenden Bedrohung der Hummeln bei und rechtfertigen einen gezielten wie konsequenten Artenschutz.

Wann darf man ein Hummelnest entfernen? Und wer entfernt es?

Ein bewohntes Hummelnest darf nicht einfach entfernt werden. Es drohen hohe Bußgelder. Zudem können die friedlichen Hummeln durchaus aggressiv reagieren, wenn Laien an den Behausungen hantieren.

Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Hummelnester fachkundig entfernt und umgelagert werden:

  • es liegt eine Allergie eines Familienmitglieds vor
  • Nest befindet sich auf Balkon oder Terrasse, die vom Allergiker dadurch nicht mehr genutzt werden kann
  • Allergie ist ärztlich nachgewiesen

Tipp: Wer nach einem Insektenstich eine Schwellung und Rötung an der Einstichstelle beobachtet, ist noch kein Allergiker. Eine allergische Reaktion äußert sich in großflächigen Schwellungen, massiven Kreislaufproblemen und Atemnot und ist damit ein medizinischer Notfall.

Hummelnester sind durch einen Fachmann zu entfernen. Entsprechende Experten werden über die zuständigen Landratsämter vermittelt. Für die sanfte Umsiedlung des Hummelnests wird eine geringe Aufwandsentschädigung erhoben. Befinden sich Hummelnester an Kindereinrichtungen, Altenheimen oder Krankenhäusern, kann auch die Feuerwehr eingreifen.

Die Hummeln haben zwischen März und August Saison. Nach dem Auszug des Hummelvolkes dürfen die Nester entfernt werden. Um sicherzugehen, dass auch wirklich jede Hummel ausgezogen ist, sollte dies erst im Spätherbst passieren. Die Entsorgung der Nester ist problemlos auf dem Kompost möglich.

Was droht beim Töten von Hummeln?

Die Beseitigung, Beeinträchtigung oder Vernichtung der unter Artenschutz stehenden Tiere hat folgenreiche Konsequenzen. Diese Regelungen können in der Bundesartenschutzverordnung nachgelesen werden.

Bußgelder werden erhoben, wenn:

  • Hummeln eingefangen werden
  • Hummeln verletzt werden
  • Hummeln getötet werden
  • Hummelnester beschädigt werden
  • Hummelnester zerstört werden

Die Höhe der Bußgelder wird von den Bundesländern individuell geregelt. Während in Rheinland-Pfalz bis zu 5.000 Euro abverlangt werden, drohen im Saarland Strafen bis zu 10.000 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern stehen bis zu 20.000 Euro Bußgelder im Raum. In den übrigen Bundesländern werden Verstöße gegen den Artenschutz von Hummeln mit bis zu 50.000 Euro geahndet. Spitzenreiter bei der Bußgeldvergabe ist Brandenburg mit Strafen von maximal 65.000 Euro.

Was passiert, wenn Hummeln aussterben?

In Europa ist beinahe jede vierte Hummel vom Aussterben bedroht. Bei diesem hohen Anteil sind ernsthafte Konsequenzen für die Nahrungsmittelproduktion zu befürchten. Hummeln bestäuben Pflanzen und sorgen damit für deren Wachstum und Verbreitung.

Hinweis: Berechnungen zufolge bescheren Hummeln und andere Bestäuber der europäischen Landwirtschaft einen jährlichen Nutzen von 22 Milliarden Euro.

Über 80 Prozent aller Pflanzen sind auf die Bestäubung von Hummeln &. Co angewiesen. Würden Hummeln aussterben, lägen ganze Landstriche brach. Bestimmte Nahrungsmittel würden zu Mangelware und die Preise würden rapide ansteigen. Bei anhaltendem Hummelsterben würden viele Lebensmittel vom Speiseplan verschwinden.

Einige Pflanzen sind besonders auf die Bestäubung durch Hummeln angewiesen:

  • Heidelbeeren
  • Tomaten
  • Äpfel
  • Birnen
  • Kirschen
  • Erbsen
  • Wicken
  • Ackerbohnen
  • Rotklee

Bei Mais, Weizen oder Reis bestände dagegen keine akute Gefährdung, denn diese Pflanzen werden zum Großteil durch den Wind bestäubt.

Wie kann man zum Hummelschutz beitragen?

Im eigenen Garten kann einiges für den Hummelschutz getan werden. Durch die Anpflanzung von sogenannten Trachtpflanzen wird den Bienenköniginnen eine wichtige Nahrungsquelle geboten. Diese Pflanzen sind besonders reich an Nektar und Pollen. Einige Pflanzen sollten zu den Frühblühern zählen, denn nach einem milden Winter sind die Königinnen bereits ab Ende Februar auf Nahrungssuche.

Die Hautblütezeit der Trachtpflanzen sollte im Frühsommer liegen.

Beispiele für Trachtpflanzen:

  • Lavendel
  • Taubnessel
  • Gelber Eisenhut
  • Ehrenpreis
  • Funkie
  • Rittersporn
  • Beinwell
  • Wiesensalbei

Ein Beitrag zu einem aktiven Hummelschutz ist auch das Aufstellen von Hummelhäusern. Diese sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich und sollten bereits ab Ende Februar an einem ruhigen und geschützten Bereich im Garten platziert werden.

  Quelle:


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