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STEUEREINNAHMEN BRECHEN EIN, AUSGABEN STEIGEN – HAUSHALSTFREIGABE 2020 NUR UNTER AUFLAGEN

Steuereinnahmen brechen ein, Ausgaben steigen:

Stadt gibt Haushalt 2020 nur unter Auflagen frei

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote haben nicht nur auf Gesellschaft und Wirtschaft erhebliche Auswirkungen, sondern auch auf die Finanzlage von Bund, Ländern und Gemeinden. Bei den Steuereinnahmen ist mit erheblichen Rückgängen zu rechnen, gleichzeitig werden die Ausgaben insbesondere für Sozialleistungen 2020 deutlich steigen. Von der globalen Krise ist natürlich auch die Stadt Landshut betroffen. Deshalb wurde der Haushalt für das laufende Jahr, der mittlerweile von der Regierung von Niederbayern genehmigt wurde, nur unter strengen Auflagen freigegeben.

„Die im Rahmen der Haushaltsaufstellung Ende 2019 getroffenen Annahmen zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und zur Situation in der Stadt Landshut sind durch die Pandemie größtenteils überholt”, stellt Kämmerer Rupert Aigner fest. „Bereits zum heutigen Stand ist zum Beispiel allein bei der Gewerbesteuer mit Mindereinnahmen von rund 15 Millionen Euro zu rechnen.” Gründe für diesen Rückgang seien einerseits die Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen, andererseits die Stundung von Steueransprüchen. „Darüber hinaus wird es im Rahmen der nächsten Steuerschätzung im Mai zu starken Abwärtskorrekturen der gemeindlichen Steuerbeteiligungsbeiträge kommen müssen, gerade im Bereich der Einkommen- und der Umsatzsteuer.“ Außerdem sinken laut Aigner auch die städtischen Einnahmen aus Gebühren und Mieten, so dass insgesamt von einer weiteren, ganz erheblichen Verschlechterung der Einnahmensituation auszugehen sei.

Wichtige Erkenntnisse erhoffen sich Oberbürgermeister Alexander Putz und Kämmerer Rupert Aigner von der bereits erwähnten nächsten Steuerschätzung und vom nächsten Steuertermin der Stadt am 15. Mai. „Diese Daten müssen wir noch abwarten. Danach werden wir – selbstverständlich unter Beteiligung der zuständigen Gremien des Stadtrats – darüber zu beraten haben, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Haushaltswirtschaft wir ergreifen werden.“ Bis zu dieser Entscheidung über die weitere Vorgehensweise beziehungsweise bis zum Erlass eines Nachtragshaushalts erfolgt daher die Haushaltsfreigabe 2020 nur unter Auflagen, so Putz. Diese Einschränkungen entsprechen laut Aigner „im Wesentlichen dem Charakter der sogenannten haushaltslosen Zeit“. Finanzielle Leistungen dürfen städtische Ämter und Einrichtungen damit nur erbringen, wenn diese entweder durch eine rechtliche Verpflichtung – sprich durch ein Gesetz oder einen bestehenden Vertrag – begründet oder für die Weiterführung notwendiger Ausgaben unaufschiebbar sind.

Grundsätzlich nicht veranlasst werden dürfen dagegen neue Auftragsvergaben, neue Verpflichtungen, der Beginn neuer Baumaßnahmen, die Anschaffung von neuen Vermögensgegenständen wie Fahrzeugen oder das Auszahlen von über- oder außerplanmäßigen freiwilligen Leistungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind laut Aigner Ausgaben und Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben der Stadt Landshut, zum Beispiel bei der Feuerwehr, sowie die notwendige Besetzung von Planstellen unter Berücksichtigung der aktuellen Lage und personalrechtliche Einzelfallentscheidungen.

 

Foto: Archiv/Klartext.LA

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