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STADT LANDSHUT ERLÄSST ALLGEMEINVERFÜGUNG ZUM SCHUTZ ALLER BÜRGER

Quarantäne für Corona-Infizierte sowie Ansteckungs- und Krankheitsverdachtsfälle

Stadt erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz aller Bürger

Da die Krankheitsfälle auch in der Stadt Landshut rapide zunehmen und andernorts bereits tödliche Krankheitsverläufe aufgetreten sind, hat die Stadt Landshut mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung erlassen, im Rahmen derer eine (mindestens) 14-tägige Quarantäne sowohl für Corona-Infizierte als auch Ansteckungs- und Krankheitsverdachtsfälle angeordnet wird.

Die QuarantäneAnordnung ist erforderlich, um Infektionsketten wirksam zu unterbrechen und hierdurch das Risiko der Weiterverbreitung sowie der Gesundheitsgefährdung der Bürgerinnen und Bürger deutlich zu senken. Vordringliches Ziel ist zudem eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Betroffen von der (mindestens) 14-tägigen Quarantäne-Anordnung sind im Wesentlichen drei Personengruppen: Neben den positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen gilt die Anordnung auch für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet – entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut – aufgehalten haben (unabhängig davon, ob symptomfrei oder nicht). Auch Personen, die direkten Kontakt zu einem CoronaVirus-Infizierten hatten, etwa im Rahmen eines Gesprächs (mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt), müssen in Quarantäne.

Sofern eine stationäre Behandlung auszuschließen ist, haben sich die betroffenen Personen für einen Zeitraum von (mindestens) 14 Tagen (Näheres ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen) ausschließlich in ihrer Wohnung bzw. auf den von ihnen selbst genutzten Bereichen ihres Wohnungsgrundstückes, an denen Kontakt mit Dritten weitestgehend ausgeschlossen werden kann, aufzuhalten. Darüber hinaus muss dort auch die durchgängige Erreichbarkeit für das Staatliche Gesundheitsamt Landshut gewährleistet sein. Der Kontakt mit in häuslicher Gemeinschaft stehenden Personen ist auf das absolut notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Die ausführliche Allgemeinverfügung, in der die jeweiligen notwendigen und verbindlichen Schutzmaßnahmen sowie weitere Informationen nachzulesen sind, steht online unter www.landshut.de/corona zur Verfügung.

 

Foto: Archiv/Klartext.LA

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