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SCHWAIGER- UND FREITAGSWOCHENMARKT FINDEN WEITERHIN STATT
Schwaiger- und Freitagswochenmarkt finden weiterhin statt
Sowohl der Freitagswochenmarkt in der Neustadt als auch der Schwaiger-Markt in der Altstadt finden wie gewohnt zu den üblichen Öffnungszeiten statt. Einrichtungen, die der Befriedigung von Existenzbedürfnissen dienen, und Geschäfte zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern, etwa der Verkauf von Grundnahrungsmitteln, sind von den Einschränkungen im Rahmen der von der Staatsregierung erlassenen Allgemeinverfügung ausgenommen. Geöffnet halten dürfen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post, Geschäfte für Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Friseure, Reinigungen und der Online-Handel.
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