Schöffen und Jugendschöffen gesucht
Interessierte können ihre Bewerbung bei der Stadtverwaltung einreichen
Für den Zeitraum 2024 bis 2028 findet dieses Jahr die Schöffen- und
Jugendschöffenwahl statt. Bis 23. März beziehungsweise 14. April 2023 werden
deshalb für die Stadt Landshut Vorschlagslisten erarbeitet und in den jeweiligen
Gremien gesichtet. Ein beim Amtsgericht gebildeter Schöffenauswahlausschuss trifft
letztendlich die Entscheidung, welche Personen dieses Amt übernehmen werden.
(Jugend-)Schöffen sind ehrenamtlicher Richter am Amtsgericht sowie bei den Strafkammern
des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Voraussetzung für die Berufung sind ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit
und Reife des Urteils. Wegen des teils anstrengenden Sitzungsdienstes müssen Schöffen
auch in einer guten körperlichen Verfassung sein. Das Amt kann nur von Bürgerinnen und
Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Bewerbung als Jugendschöffe
Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung (beispielsweise
als Eltern oder Ausbilder) erfahren sein. Personen, die an diesem Ehrenamt interessiert sind,
müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Übernahme von Ehrenämtern erfüllen, im
Gebiet der Stadt Landshut wohnen, zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet
sowie das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Nicht berufen werden können
Personen, die finanzielle und gesundheitliche Probleme haben sowie keine ausreichenden
Deutschkenntnisse vorweisen.
Bewerbungen sind bis spätestens 24. März 2023 persönlich, schriftlich oder per E-Mail an
das Stadtjugendamt Landshut, Luitpoldstraße 29b, 84034 Landshut, Zimmer Nr. 213, stadtjugendamt@landshut.de zu richten. Bei schriftlicher Bewerbung sind Anrede, Familienname, Geburtsname, Vorname(n), akademischer Grad, Familienstand, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift, Beruf, Staatsangehörigkeit sowie eine eventuelle frühere Schöffentätigkeit anzugeben. Außerdem sind Nachweise über erzieherische Qualifikationen und Erfahrungen in der Jugenderziehung notwendig. Alle Informationen dazu und der Bewerbungsbogen lassen sich auch online auf der Seite des Stadtjugendamts unter der Kategorie Jugendschöffenwahl unter www.landshut.de/jugendamt finden.
Bewerbung als Schöffe
Für das Amt des Schöffen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für die Jugendschöffen, erzieherische Qualifikationen sowie Erfahrung in der Jugendarbeit sind hierfür aber nicht notwendig. Die Bewerbungsunterlagen können bis 14. April 2023 schriftlich, persönlich oder per Mail an das Einwohner- und Standesamt, Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut, Zimmer Nr. 114, burgerbuero@landshut.de gesendet werden. Weitere Informationen sowie den Bewerbungsbogen gibt es auf der Seite des Bürgerbüros unter www.landshut.de/buergerbuero.

