Uran in Umwelt, Wasser und Lebensmitteln: BfR beantwortet wichtige Fragen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung informiert über Aufnahmequellen, mögliche Wirkungen im Körper und geltende Regelungen für Trink- und Mineralwasser.
Uran kommt natürlicherweise in der Umwelt vor und kann in geringen Mengen über Trinkwasser und Lebensmittel aufgenommen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat dazu aktuelle Fragen und Antworten veröffentlicht und erläutert, welche Quellen, gesundheitlichen Wirkungen und gesetzlichen Regelungen dabei eine Rolle spielen.
Bei Uran handelt es sich um ein radioaktives Schwermetall, das unter anderem in Böden, Gesteinen, Wasser und Luft vorkommt. Es ist Bestandteil verschiedener Minerale und Gesteine, darunter Glimmer und Granit. Zusätzlich können mineralische Phosphatdünger dazu beitragen, dass Uran auf landwirtschaftlich genutzte Flächen gelangt.
Nach Angaben des BfR nimmt der Mensch Uran vor allem über Trinkwasser und in geringerem Umfang über Lebensmittel auf. Über die Luft werden dagegen eher geringe Mengen aufgenommen. Lebensmittel enthalten in der Regel nur niedrige Urangehalte.
Für die gesundheitliche Bewertung von Uran sind zwei Aspekte relevant: die chemisch-toxikologische Wirkung des Schwermetalls und die Belastung durch Radioaktivität. Während die Bewertung der radioaktiven Wirkung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Strahlenschutz fällt, bewertet das BfR die chemisch-toxikologischen Wirkungen.
Im Körper kann Uran vor allem die Nieren und deren Funktion beeinträchtigen. Bei höheren Aufnahmen können nach Angaben des BfR außerdem schädliche Wirkungen auf Entwicklung, Fortpflanzungsfähigkeit, Knochenwachstum und Nervensystem auftreten. Die Weltgesundheitsorganisation hat für lösliche Uranverbindungen eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 0,6 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet. Dieser Wert wird auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit verwendet.
Gesetzliche Grenzwerte gibt es unter anderem für Trinkwasser sowie für bestimmtes Mineral- und Tafelwasser. Trinkwasser darf nach Trinkwasserverordnung höchstens 0,010 Milligramm Uran pro Liter enthalten. Natürliches Mineralwasser und Tafelwasser, das als geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt wird, darf einen Urangehalt von 0,002 Milligramm pro Liter nicht überschreiten.
Für Lebensmittel sind in der EU-Verordnung über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten derzeit keine Höchstgehalte für Uran festgelegt. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung können Proben jedoch auf Urangehalte oder radioaktive Belastung untersucht werden.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), FAQ „Uran – Wissenswertes rund um Aufnahmequellen, Wirkungen im Körper und gesetzliche Regelungen“ vom 18. Mai 2026.

