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KONTAKTLOSER GÄRTNEREI-VERKAUF MÖGLICH – KONTAKTLOSE ÜBERGABE DER WARE
Kontaktloser Gärtnerei-Verkauf möglich
Nur für Waren der Lebensmittelversorgung gültig
Frühjahr ist Pflanzzeit – auch wenn in diesem Jahr alles etwas anders ist als sonst. Für den Verkauf an den Gärtnereien gelten folgende Maßgaben: Es dürfen ausschließlich Waren, die der Lebensmittelversorgung dienen (Obst, Gemüse, Salat- und Gemüsepflanzen etc.), sowie selbstgezüchtete Jungpflanzen als Setzlinge verkauft werden. Der Verkauf muss im Freien erfolgen und die kontaktlose Übergabe der Ware sichergestellt sein.
Foto: Archiv/Klartext.LA