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KEIN SONDERWOHNGELD WEGEN CORONA-VIRUS
Kein Sonderwohngeld wegen Corona-Virus
Es gelten weiterhin die allgemeinen Berechnungsvorschriften
In der aktuellen Situation werden derzeit vermehrt Anfragen an die Wohngeldstelle am Landratsamt gerichtet, ob wegen der Einkommensverluste aufgrund von vorübergehenden Geschäftsschließungen Wohngeld beantragt werden könne.
Dazu teilt das Landratsamt mit, dass es für das Wohngeld derzeit keine Sonderregelungen gibt. Es gelten weiterhin die allgemeinen Berechnungsvorschriften nach der Wohngeldreform zum 01. Januar 2020.
Foto: Archiv/Klartext.LA