KEIN ERBARMEN DER STADT LANDSHUT FÜR KRANKEN MIETER MIT HUND UND KATZEN
Kein Erbarmen der Stadt Landshut für kranken Mieter mit Hund und Katzen
Der Wohnungsbau in Landshut muss sich fortwährend neuen Herausforderungen stellen, die sich aus demographischen, gesellschaftlichen und energetischen Entwicklungen ergeben. Aus diesen dringenden Gründen hatte sich der Bausenat der Stadt Landshut mit dieser Problematik auseinander zu setzen um besonders zukunftsfähige und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Wohnmodelle zu initiieren und gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft in die Praxis umzusetzen. Es betrifft die vom Freistaat Bayern (Wohnmodelle Bayern) geförderte Wohnanlage Breslauer Straße.
In einem Antrag des Stadtrates und CSU-Fraktionsvorsitzenden Rudolf Schnur wurde die Stadt aufgefordert, die Nutzung der Gebäude hinsichtlich der Belegung mit Bestandsmietern und Obdachlosen aufzuzeigen und welche Wohnungen als Dienstwohnungen angeboten werden. Aus technischen Gründen, wurde dieser Antrag in den Verwaltungssenat gegeben und dort behandelt.
Grundsätzlich sei die Belegungsplanung des ersten Bauabschnittes der Wohnanlage Breslauer Straße ein sehr schwieriges Unterfangen, so der zuständige Sachbearbeiter Rainer Sauter. Den Mietern des Quartiers wurde im Vorfeld seitens der Stadt versprochen, dass diese eine angemessene Bleibe in den neu zu erstellenden Wohnungen erhalten werden. Insgesamt 39 Haushalte müssen aus den Gebäuden, welche im Zuge der Maßnahme abgebrochen werden, davon 10 Haushalte die wegen drohender Obdachlosigkeit in die Gebäude Breslauer Straße 2, 2b, 4, 6 und Isarweg 16 eingewiesen werden.
Anders sähe es jedoch bei Mietverhältnissen aus. Diese wurden zum 30. Juni 2020 rechtswirksam gekündigt. Eine Verweigerung des Aus- bzw. Umzuges löse jedoch ein langwieriges Gerichtsverfahren aus und damit einhergehend auch erhebliche Verzögerungen bei der Erstellung des 2. Bauabschnitts.
Die Stadt habe in mannigfaltigen, teils sehr kontroversen Einzelgesprächen mit den Mietern eine Lösung entwickelt, die das Problem durch Umzüge aus dem Wohngebiet, Umzüge zu Verwandten, vorübergehende Nutzung von in den erst für den Bauabschnitt 3 abzureißenden Objekten (Breslauer Str.2,2a) sowie Belegungen im Neubau löst. Ebenso werden derzeit vom Sozialamt und vom Amt für Gebäudewirtschaft Lösungen für die von Obdachlosigkeit bedrohten Personen, die noch in dem Wohngebiet untergebracht sind, erstellt.
Es sei nicht geplant einen Teil der Wohnungen, als Dienstwohnungen zu vergeben. Städtische Bedienstete können natürlich bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins und einer entsprechend nachgewiesenen Dringlichkeit Mieter einer solchen Wohnung werden.
Wie KLARTEXT.LA erfahren hat, ist ein Mieter, der seine Miete zwar selbst bezahlt und auch für die neuen Wohnungen die Miete aufbringen kann, von der Möglichkeit eine dieser Wohnungen zu mieten ausgeschlossen, denn sein Hund, seine Katzen und sein Lebensstil, seien nicht prädestiniert, einen sauberen Haushalt zu führen und zu gewährleisten. Besagter Mieter, der gesundheitlich in schlechter Verfassung ist, kontert mit den Worten: „Wenn für mich keine Wohnung im neuen Gebäude möglich ist, so werde ich meine jetzige Wohnung, die im Zuge der Neubauten abgerissen wird, nicht selbst verlassen, dann müssen die mich aus dem Haus tot oder lebendig heraustragen!“
Wohnung (nach der Haustüre rechts, Haus wird abgerissen) des kranken Mieters mit Hund und Katzen………
h.j.lodermeier
Fotos: Archiv – KLARTEXT.LA