Kein Aktionismus! Regierung muss jetzt klug auf Sicht fahren

Bund der Steuerzahler zur heutigen Interims-Steuerschätzung / Warnung vor erneutem Aussetzen der Schuldenbremse
Die Ergebnisse der Interims-Steuerschätzung sind mit Vorsicht zu genießen: Sowohl die Prognose zur wirtschaftlichen Erholung als auch zur Entwicklung der Steuerein-nahmen sind wegen der Corona-Krise von großer Unsicherheit geprägt und weniger verlässlich als in stabilen Zeiten, bilanziert der Bund der Steuerzahler (BdSt). „Des-halb fordern wir die Bundesregierung auf, im Zuge der bevorstehenden Haushaltsaufstellung für 2021 auf Sicht zu fahren und die grundgesetzliche Schuldenbremse voreilig nicht ein weiteres Mal auszusetzen“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel und warnt: „Ein Schulden-Aktionismus ist schädlich und das falsche Rezept in der Krise!“
Die Fehler der Bundesregierung / Der Bundeshaushalt 2020 ist verfassungswidrig
Mit Blick auf die besondere Situation in der Corona-Pandemie differenziert der Bund der Steuerzahler zunächst: Ohne Frage bleibt der Finanzbedarf zur Unterstützung der Sozialversicherungen, Betriebe und Beschäftigten auch 2021 hoch. Allerdings ist der Bund verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, auch Eigenbeiträge zu leisten, um die Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten. Dieser Pflicht ist die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen, kritisiert der Verband und erklärt die zwei entscheidenden Fehler:
1. Die Regierung greift nicht auf ihre Finanzreserven zurück, um die Folgen der Krise zu bewältigen.
Fazit Holznagel: „Der Bundeshaushalt 2020 verstößt gleich mehrfach gegen verfassungsrechtliche Haushaltsgrundsätze und die grundgesetzlichen Regeln zur Schuldenbremse. Das Ergebnis ist eine Rekordneuverschuldung von 218 Milliarden Euro in diesem Jahr.“
Nach der Interims-Steuerschätzung fordert der Verband die Bundesregierung auf,

