AllgemeinDaten & FaktenGesundheit & MedizinPolitikPopulärPortraitSoziales

Investitionsoffensive zum Ausbau von Pflegeplätzen kommt gut voran – Bayerns Gesundheitsministerin Huml: Landesamt für Pflege zahlte erste Gelder in Millionenhöhe aus

Pressemitteilung

München, 17. Mai 2020

PM 131/GP

Das neue Investitionskostenförderprogramm zum Ausbau von Pflegeplätzen in Bayern mit dem Titel “PflegesoNahFöR” (Förderung der pflegerischen Versorgung im sozialen Nahraum) kommt gut voran. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml betonte am Sonntag: “Wir müssen uns den demographischen Herausforderungen stellen und unsere Versorgungsstrukturen an die geänderten Lebensverhältnisse der Menschen anpassen. Deshalb wollen wir pro Jahr mit dem neuen Programm 1.000 neue Pflegeplätze schaffen, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte pflegerische Versorgungsstruktur zu erreichen. Ich freue mich sehr, dass die ersten Fördergelder jetzt vom Bayerischen Landesamt für Pflege an verschiedene Einrichtungen angewiesen werden konnten.”

Durch das Programm sollen die stationäre Pflege und – verbunden mit einer Ausweitung in den sozialen Nahraum – auch die häusliche Pflege wohnortnah gestärkt werden. Durch die staatlichen Gelder können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden.

Dr. Dr. Markus Schick, der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Pflege (LfP), erläuterte: “Wir wollen Impulse setzen für eine Öffnung von Pflegeheimen in den sozialen Nahraum. Das können beispielsweise haushaltsnahe Dienste oder Betreuungsangebote im Viertel sein, die es den pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, so lange wie möglich soziale Kontakte zu pflegen und in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können.”

Gefördert werden beispielsweise der Ersatzneubau des Kreisaltenheimes Palling mit sieben Tagespflegeplätzen, 90 Pflegeplätzen und einer Begegnungsstätte, die Sanierung und ein Neubau des Seniorenheimes Anlauertal Titting mit insgesamt 58 Dauerpflegeplätzen, Öffnung in den sozialen Nahraum, zwei Kurzzeitpflegeplätzen und fünf Tagespflegeplätzen und das Senioren-Servicehaus Pfatter mit 20 Tagespflegeplätzen und 12 Plätzen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Außerdem erhält die  BRK Tagespflege in Dingolfing Fördermittel für den Neubau einer Tagespflege mit 15 Plätzen.

Insgesamt 209 Pflegeplätze entstehen mithilfe der bis jetzt bewilligten Fördermittel neu oder können modernisiert werden, um einen künftigen Wegfall zu verhindern. 9.265.000 Euro an Fördergeldern wurden bereits bewilligt – insgesamt stehen für die Investitionskostenförderung 60 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie finden Interessierte im Internet unter www.pflegesonah.bayern.de.

Ein besonderes Anliegen der Investitionskostenförderung ist die Stärkung der wohnortnahen Versorgung. Aus diesem Grund setzt die Förderrichtlinie einen Schwerpunkt auf Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften. Gerade im ländlichen Raum soll auch die Entstehung von kleinen pflegerischen Angeboten unterstützt werden (z.B. Förderung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit einer räumlich getrennten Begegnungsstätte in einem Gebäude oder die Schaffung von Tagespflegeplätzen). Es sind bereits 62 Förderanträge eingegangen (Stand: 14. Mai 2020).

Die Ministerin ergänzte: “Mit unserem Förderprogramm möchten wir zukunftsweisende Strukturen in der Pflege schaffen. Daher unterstützen wir Projekte, die ambulante und stationäre Pflege miteinander verbinden, wie z.B. den Ersatzneubau des Kreisaltenheims Palling im Landkreis Traunstein. Neben 90 neuen Dauerpflegeplätzen werden hier auch sieben Tagespflegeplätze und ein Begegnungszentrum für bis zu 20 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geschaffen.”

Huml fügte hinzu: “Durch die Vernetzung von ambulanten und stationären Angeboten und den Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen ermöglichen wir individuelle Pflegearrangements und stärken so die häusliche Pflege. Die Teilhabe pflegebedürftiger Menschen am gesellschaftlichen Leben und die Unterstützung pflegender Angehöriger sind mir ein wichtiges Anliegen.”

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem der nachgewiesene Bedarf an Pflegeplätzen oder Begegnungsstätten, die sozialräumliche Planung, beispielsweise in Form eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts, eine fachliche Konzeption sowie eine abgeschlossene bauliche Planung. Anträge für die Förderung können an das für den Vollzug des Programms zuständige Landesamt für Pflege gerichtet werden. Das Landesamt für Pflege erreichen Sie unter folgender Adresse: Bayerisches Landesamt für Pflege, Köferinger Straße 1, 92224 Amberg oder per E-Mail unter: poststelle@lfp.bayern.de.

Mehr anzeigen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"