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HZA-LA: Zum Tag des Kaffees am 1. Oktober 2021. Die Kaffeesteuer – eine Steuer mit langer Geschichte.

Die deutsche Zollverwaltung erhebt jährlich rund eine Milliarde Euro Kaffeesteuer. Das trägt dazu bei, staatliche Leistungen im
gesamtgesellschaftlichen Interesse weiterhin aufrecht erhalten zu können.
Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 168 Litern ist Kaffee das beliebteste Heißgetränk der Deutschen. Doch nicht
nur heute erfreut sich der Kaffee seiner Beliebtheit. Bereits im 18. Jahrhundert war Kaffee ein nachgefragtes Genussmittel. Der
Kaffeekonsum stieg in dieser Zeit so stark an, dass im preußischen Königreich die private Einfuhr von Kaffee verboten und ein
Kaffeemonopol errichtet wurde.
Im Jahr 1787 wurde das Monopol abgeschafft und der Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt. Dieser war bis zur Gründung des
deutschen Reiches 1871 eine der größten Einnahmequellen der deutschen Staaten. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges
gelang es jedoch nicht, neue Kaffeezollsätze festzulegen. Daher wurde aus dem Einfuhrzoll eine Verbrauchsteuer, wie wir sie
heute kennen. Seit 1949 fließen die Steuereinnahmen der Kaffeesteuer dem Bund zu. „Das Hauptzollamt Landshut vereinnahmte in
2020 über eine Million Euro Kaffeesteuer. Gerade in den letzten Jahren etablierten sich viele kleinere Röstereien auf dem Markt“,
so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.
Zu den Verbrauchsteuern gehören neben der Kaffeesteuer auch die Alkoholsteuer, die Energie- und Stromsteuer sowie die
Tabaksteuer. Im Jahr 2020 nahm der Zoll rund 63 Milliarden Euro Verbrauchsteuern ein. Dies ist etwa die Hälfte aller vom Zoll im
vergangenen Jahr erhobenen Abgaben in Höhe von rund 128 Milliarden Euro. Das Aufkommen der Verbrauchsteuern fließt dem
Bund zu und ermöglicht wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur. Auch die staatliche
Bezuschussung der Renten- und Sozialsysteme wird durch diese Einnahmen geleistet.

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