Höhere Abfallgebühren für Bauschutt
Preisanpassung soll die Kosten decken
Seit dem 05. Januar 2023 gelten im Landkreis Landshut höhere Gebühren für die Anlieferung von verwertbarem Bauschutt. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und der entsprechenden Änderung der Gebührensatzung zugestimmt.
Der Landkreis Landshut betreibt sowohl in Geisenhausen als auch in Inkofen, Rottenburg, eine Bauschuttannahmestelle. Dort können private und gewerbliche Anlieferer verwertbaren Bauschutt, wie reinen Ziegel- und Betonabbruch, Pflastersteine, Natursteine usw. abgeben. Die mineralischen Abfälle werden dann entsprechend aufbereitet und als geprüftes, güteüberwachtes und zertifiziertes Recyclingmaterial wieder zum Verkauf angeboten. Dieses Material dient dann beispielsweise dem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Wegebau, der Flächen- und Parkplatzbefestigung oder dem Unterbau an geeigneten Standorten.
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hielt die Anpassung der seit 2018 unveränderten Gebührensatzung für erforderlich“, so Gernot Geißler, Leiter der Abfallwirtschaft im Landratsamt Landshut. Bisher lag das durchschnittliche Defizit bei 73.000 € pro Jahr. Mithilfe der neuen Gebühren sollen die beiden Bauschuttannahmestellen künftig kostendeckend arbeiten. Seit dem 05.01.23 gelten folgende Gebühren:
Annahme von verwertbarem Bauschutt: 13,00 € pro m³
Verkauf von zertifiziertem Recycling-Material: 9,50 € pro m³
Die gestaffelten Gebühren der 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Bauschuttannahmestellen sind auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.

