Politik

Hilfe bei Problemen mit Behörden: Bürgerbeauftragter unterstützt kostenlos

Anlaufstelle für Bürger bei Missverständnissen mit Ämtern – klare Grenzen der Zuständigkeit

Wer Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden hat, kann sich an den Bürgerbeauftragten wenden. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Es richtet sich insbesondere an Menschen, die sich von Ämtern missverstanden fühlen oder Entscheidungen nicht nachvollziehen können.

Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit dem jeweiligen Anliegen, nimmt Kontakt zu den zuständigen Behörden auf und lässt sich Sachverhalte, Hintergründe und Rechtsgrundlagen erläutern. Ziel ist es, Missverständnisse zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu unterstützen. Die Inanspruchnahme der Hilfe ist kostenfrei.

Was der Bürgerbeauftragte leisten kann

Er erläutert komplexe Sachverhalte und Zusammenhänge, bittet die Bayerische Staatsregierung sowie Behörden des Freistaates Bayern oder der Kommunen um Auskunft, bietet bei Bedarf Ortstermine an, kann Akteneinsicht nehmen und geht individuell auf vorgetragene Anliegen ein.

Was nicht möglich ist

Der Bürgerbeauftragte darf keine Rechtsberatung erteilen. Entscheidungen von Behörden kann er weder aufheben noch abändern oder überstimmen. Ebenso ist es ihm nicht möglich, Behörden Weisungen zu erteilen.

Eine Tätigkeit ist außerdem ausgeschlossen, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die in die Zuständigkeit der Polizei fallen, bereits gerichtlich anhängig sind oder staatsanwaltschaftlich ermittelt werden. Auch bei bereits behandelten Petitionsverfahren, zivilrechtlichen Streitigkeiten – etwa im Miet-, Arbeits- oder Vertragsrecht – oder bei Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung kann der Bürgerbeauftragte nicht tätig werden.

Wichtiger Hinweis

Förmliche Rechtsbehelfe können nicht beim Bürgerbeauftragten eingereicht werden. Diese müssen fristgerecht bei den jeweils zuständigen Stellen eingelegt werden.

Weitere Aufgaben

Über Einzelfälle hinaus kann der Bürgerbeauftragte Verbesserungen anregen und sich bei zuständigen Ministerien für Änderungen einsetzen oder grundsätzliche Problemstellungen prüfen lassen. Zudem wird er zu Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsregierung angehört, sofern diese thematisch einschlägig sind. So kann er bereits im Vorfeld die Belange der Bürgerinnen und Bürger einbringen.


Quelle: Bayerischer Bürgerbeauftragter, Aufgabenbeschreibung unter www.buergerbeauftragter.bayern. Eigene redaktionelle Zusammenfassung.

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