AllgemeinDaten & FaktenPopulärSicherheitTechnikTermineUmwelt & Energie

Hier ist Böllern zum Jahreswechsel verboten

Pyrotechnik-Verbot gilt auch 2022 für Innenstadt, Burg Trausnitz sowie rund um
Kirchen, Krankenhäuser und Heime
Wer den Jahreswechsel in diesem Jahr mit Böllern feiern möchte, sollte das nur dort tun, wo
es erlaubt ist. Die Stadt Landshut weist daher auf die geltenden Regeln hin. So ist das
Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, also von Feuerwerkskörpern
wie Raketen, Vulkanen, Fontänen, Knallkörpern und Batterien, im Bereich der historischen
Innenstadt Landshuts und auf dem Gelände der Burg Trausnitz auch an Silvester 2022 und
Neujahr 2023 aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes verboten. Verstöße können
mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Zudem verbietet die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen
pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und
Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, also zum Beispiel Gebäuden,
die unter Denkmalschutz stehen, in der Zeit um den Jahreswechsel.
Nicht verboten ist dagegen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf Privatgrundstücken
außerhalb der historischen Innenstadt, des Burggeländes und der weiteren besonders
geschützten Bereiche.

Mehr anzeigen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"