GEÖFFNETE GESCHÄFTE MÜSSEN HYGIENEKONZEPT VORLEGEN – MERKBLATT DER STADT LANDSHUT
Geöffnete Geschäfte müssen Hygienekonzept vorlegen
Stadt Landshut gibt Merkblatt zu Anforderungen heraus
Zahlreiche Geschäfte sind derzeit aufgrund der bayernweit gültigen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus geschlossen. Aber auch Inhaber von Läden, die während der Pandemie geöffnet sein dürfen, müssen ein Hygiene- und Parkplatzkonzept ausarbeiten, das die Ansteckungsgefahr für Kunden und Angestellte minimieren soll. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die das Bayerische Gesundheitsministerium mit Wirkung zum 20. April 2020 erlassen hat. Die Stadt Landshut gibt in einem Merkblatt nun Hinweise, die bei der Ausarbeitung solcher Konzepte beachtet werden sollen. Dieses Merkblatt, das – soweit erforderlich – ständig aktualisiert wird, steht ab sofort auf der Homepage der Stadt unter der Adresse www.landshut.de zum Herunterladen bereit.
Bis Freitag, 24. April, erkennt die Stadt Landshut die tatsächliche Befolgung der im Merkblatt aufgelisteten Anforderungen an. Danach muss jedes geöffnete Geschäft über ein oben beschriebenes, formelles Konzept verfügen. Dieses muss der Stadt Landshut auf Verlangen vorgelegt werden.
Foto: Archiv/Klartext.LA