Polizeiinspektion Landshut

Geldbeutel aus Handtasche geklaut / Unfallflucht / Cannabis auf Terrasse angebaut

Bericht der Polizeiinspektion Landshut vom 13.09.2024

Stadt Landshut

Geldbeutel aus Handtasche geklaut

LANDSHUT. In der Oberndorfestr. 34 a in Landshut im dortigen Lidl Markt entwendete ein bislang unbekannter Täter eine Geldbörse. Die Geschädigte vergaß nach dem Einkaufen ihren Geldbeutel im Einkaufswagen. Kurz nachdem sie das Fehlen bemerkte, schaute sie bei den Einkaufswägen nach. Die wenigen Minuten nutzte der Täter, um den Geldbeutel zu stehlen. Der Wert der Gegenstände wird auf mehrere hundert Euro geschätzt. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Landshut unter Tel. 0871/9252-0 entgegen.
 
Landkreis Landshut
 
Unfallflucht
ERGOLDING, Lkr. Landshut. Von Sonntag bis Dienstag kam es in der Neuen Regensburger Straße 44 in Ergolding bei der dortigen Esso-Tankstelle zu einem Verkehrsunfall. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigte dabei einen geparkten Pkw der Marke Nissan. Der Unfallverursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf einen mittleren vierstelligen Eurobetrag. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Landshut unter Tel. 0871/9252-0 entgegen.
Cannabis auf Terrasse angebaut
ESSENBACH, Lkr. Landshut. Beamte der Polizei Landshut stellten gestern Mittag fest, dass ein Essenbacher auf seiner Terrasse zwei Cannabispflanzen anbaut. Grundsätzlich ist es ja erlaubt, bis zu drei Pflanzen selber zu ziehen. Was der Essenbacher jedoch nicht bedachte, nicht nur Polizeibeamte können ohne weiteres auf die Terrasse gehen. Das wiederrum darf nicht sein. Der Eigentümer der Pflanzen zeigte sich sehr uneinsichtig, was die Beamten jedoch nicht davon aufhielt Anzeige zu erstatten.

Die Polizei Landshut weist an dieser Stelle darauf hin, es ist für Erwachsene erlaubt bis zu drei Cannabispflanzen anzubauen. Jedoch müssen die Pflanzen gegen unberechtigte Wegnahme gesichert sein. Außerdem muss der Standort der Pflanzen so gewählt sein, dass kein Unberechtigter, insbesondere Kinder, zu den Pflanzen kommen können. Ein Verstoß gegen die Vorschriften führt in der Regel zu einem empfindlichen Bußgeld.

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