Umwelt & Energie

Waldbrandgefahr: Regierung ordnet ab Mittwoch bis Freitag Luftbeobachtungen in Niederbayern an

Die Karte zeigt die Stützpunkte im Regierungsbezirk Niederbayern, von denen aus – aufgeteilt in fünf Sektoren – geflogen wird. Dies gewährleistet, tagesaktuell auf die Wetterbedingungen reagieren zu können und die laut Waldbrandindex des Deutschen Wetterdienstes stark gefährdeten Bereiche zielgerichtet zu befliegen.

Da für die nächsten Tage in Niederbayern zunehmend heißere Temperaturen vorhergesagt werden und keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten sind, prognostiziert der Deutsche Wetterdienst eine erhöhte bis hohe Waldbrandgefahr in Niederbayern. Um mögliche Gefahren frühzeitig erkennen zu können und Gefahrenquellen zu überwachen, hat die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut ab Mittwoch, 29., bis Freitag, 31. Juli, insgesamt sechs Beobachtungsflüge in Niederbayern angeordnet. Die Wetterentwicklung wird weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.

Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt.

Die Flüge starten von den nachfolgend genannten Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungsstaffel Bayern:

am Mittwoch, 29. Juli, vom Stützpunkt Wallmühle, Landratsamt Straubing-Bogen, sowie vom Stützpunkt Vilshofen, Landratsamt Passau;

am Donnerstag, 30. Juli, vom Stützpunkt Arnbruck, Landratsamt Regen, sowie vom Stützpunkt Ellermühle, Landratsamt Landshut.

Am Freitag, 31. Juli, wird vom Stützpunkt Eggenfelden, Landratsamt Rottal-Inn, geflogen sowie vom Stützpunkt Wallmühle, Landratsamt Straubing-Bogen.

Die Anordnung der Regierung wird von dem jeweils vorgenannten Landratsamt umgesetzt, das ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge einteilt. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.

 Wichtiger Hinweis: Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: Bitte kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.

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