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Falsche“ Rentenbescheide: Bund der Steuerzahler kritisiert unsachgemäße Beitragsberechnung

Berlin, August 2025 – Der Bund der Steuerzahler (BdSt) weist auf eine für Millionen Rentner finanzielle Benachteiligung hin. Hintergrund ist die Umsetzung der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV 2025), die den Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent angehoben hat.

Nachzahlung erst im Juli – auf Basis der erhöhten Rente
Während Arbeitnehmer den höheren Satz seit Januar zahlen, setzte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei Rentnern eine rückwirkende Nachzahlung erst mit der Juli-Rente 2025 um – zusätzlich zur regulären Rentenerhöhung von 3,74 %. Dabei wurde für sechs Monate ein pauschaler Zuschlag von 1,2 Prozent erhoben – jedoch nicht auf Basis der niedrigeren Rentenbeträge Januar–Juni, sondern auf Grundlage der bereits erhöhten Juli-Rente.

Ungleichbehandlung und Mehrbelastung

Diese Vorgehensweise führt dazu, dass Rentner höhere Pflegebeiträge zahlen als bei einer korrekten monatsgenauen Abrechnung. Betroffen sind auch Neurentner, die im ersten Halbjahr 2025 erstmals Rente bezogen und zuvor als Arbeitnehmer bereits den erhöhten Pflegebeitragssatz gezahlt haben. Eine Erstattungsregelung ist laut DRV und Sozialministerium nicht vorgesehen.

Finanzielles Ausmaß
Nach BdSt-Berechnungen betrifft dies rund 22 Millionen Rentner. Insgesamt habe die Pflegeversicherung dadurch rund 11 Millionen Euro zu viel eingenommen – zulasten der Rentnerinnen und Rentner.

Politisch beschlossen – aber unfair
BdSt-Sozialexpertin Frau Karbe-Geßler betont: „Die Rentenversicherung hat korrekte Bescheide verschickt – doch die politisch vorgegebene Berechnungsgrundlage ist falsch. Der Staat kassiert zu viel, weil er die höhere Juli-Rente als Basis nutzt.“ Technisch sei eine genaue rückwirkende Berechnung durchaus möglich: „Jede Lohnsteuersoftware kann das – bei der Rentenversicherung offenbar nicht.“

Rechtlich schwer angreifbar
Eine Klage gegen die Verordnung hätte nach Einschätzung des BdSt keine Aussicht auf Erfolg, da diese formal rechtmäßig beschlossen wurde. Strafanzeigen einzelner Rentner wegen Betrugs sieht der Verband ebenfalls als derzeit nicht erfolgversprechend an. „Derzeit hilft nur öffentlicher Druck auf Politik und Deutsche Rentenversicherung“, so Karbe-Geßler.

Forderung des BdSt
Der Bund der Steuerzahler fordert, dass zu viel gezahlte Pflegebeiträge erstattet werden. „Es geht um Fairness gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern und um eine moderne, digitale Verwaltung, die solche Abrechnungen korrekt vornehmen kann.“


Quelle: www.steuerzahler.de

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