Erster bestätigter Corona-Fall in der Stadt Landshut:
PRESSEMITTEILUNG 12.03.2020
Mann positiv getestet – Familie in Quarantäne
Grundschule Carl-Orff bleibt bis zum 20. März geschlossen
In der Stadt Landshut gibt es den ersten bestätigten Corona-Fall: Ein 58-jähriger Mann, der kürzlich von einer dienstlichen Reise aus den USA zurückgekehrt war, ist positiv auf das Virus getestet worden. Er zeigt zwar Symptome, ist insgesamt aber derzeit in guter Verfassung und befindet sich daher in häuslicher Quarantäne. Ebenfalls in häuslicher Quarantäne sind seine Ehefrau und die beiden Kinder des Paares. Alle Familienmitglieder werden ebenfalls auf das Coronavirus getestet.
Da ein Kind die Grundschule Carl-Orff besucht, wird die Schule aus Sicherheitsgründen vorsorglich ab morgen durch das Schulamt zunächst bis Freitag, 20. März, geschlossen. Eine Ersatzbetreuung kann nicht angeboten werden. Das Gesundheitsamt ermittelt außerdem die weiteren Kontaktpersonen und wird, soweit erforderlich, auch weitere Maßnahmen veranlassen.
In diesem Zusammenhang weisen das Gesundheitsamt und die Stadt Landshut nochmals darauf hin, dass die üblichen Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, Husten in die Ellenbeuge und das Meiden von direktem Kontakt mit offenbar kranken Personen, die beste Möglichkeit sind, um sich vor der Erkrankung zu schützen.
Sollte ein begründeter Verdacht der Infektion mit dem Corona-Virus bestehen – die Person zeigt entsprechende Symptome undwar in den vergangenen zwei Wochen in einem der genannten Risikogebiete und/oder mit einer nachweislich infizierten Person mindestens 15 Minuten in direktem Kontakt – ist unbedingt folgende Vorgehensweise zu beachten: Der Patient meldet sich telefonisch bei seinem Hausarzt, schildert seine Lage und bespricht das weitere Vorgehen. Auch der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst – erreichbar unter 116 117 – ist einer der ersten Ansprechpartner. Das Gesundheitsamt bittet die Bevölkerung, unbedingt diese Vorgehensweise einzuhalten und in keinem Fall selbstständig die Notaufnahmen der Krankenhäuser anzurufen. Auch das Alarmieren des Rettungsdienstes ist weiterhin lediglich in Notsituationen geboten.