Polizei kündigt verstärkte Schwerpunktkontrollen zum Schulanfang an
Polizeiinspektion Vilsbiburg, 12.09.2022
Zum Schulanfang am 13.09.2022
VILSBIBURG, LKRS. LANDSHUT. Die Polizei Vilsbiburg wird, beginnend ab dem 13.09.2022, in den nächsten Wochen im Rahmen von Aktionstagen verstärkt Schwerpunktkontrollen durchführen. Hierbei wird die Laserpistole auch an Schulbushaltestellen zur Überwachung der Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit eingesetzt. Ein Hauptaugenmerk wird auch die Kontrolle der Gurtanlegepflicht und Sicherung der Kinder in den Fahrzeugen sein.
Wie der Leiter der Polizeiinspektion Vilsbiburg, Erster Polizeihauptkommissar Thomas Strobl, heute mitteilte, werden die Kontrollen mit Lasermessgeräten in Hinblick auf den Beginn des Schuljahres 2022/2023 vor allem an Schulbushaltestellen und Fußgängerüberwegen durchgeführt. Er wies darauf hin, dass Autofahrer gerade an Schulbushaltestellen teilweise viel zu schnell unterwegs sind. „Die Straßenverkehrsordnung macht hier ganz eindeutige Auflagen: Bei Bussen, die dort mit eingeschalteter Warnblinkanlagen stehen, ist auf beiden Fahrstreifen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das bedeutet, dass mit maximal 10 km/h dort gefahren werden darf!“, so Strobl. Verstöße dagegen können richtig teuer werden. So kostet es bereits 115,- Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei, wenn ein Autofahrer dort mit 34 km/h ertappt wird. 600,- Euro, zwei Punkte, und 2 Monate Fahrverbot sind fällig, wenn ein Autofahrer außerorts mit 74 km/h und mehr an einem haltenden Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage – auch auf der Gegenfahrbahn! – vorbeifährt. Innerorts kostet der gleiche Verstoß 700,- Euro, jedoch sind drei Monate Fahrverbot zu erwarten.
Wie wichtig dem Gesetzgeber das Fahrverhalten an Schulbushaltestellen ist zeigt auch die Tatsache, dass dies der einzige Fall ist, in dem die Aussage eines Polizeibeamten, dass keine Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde, vor Gericht nicht anfechtbar ist. „Hier ist die Schätzung des Polizeibeamten völlig ausreichend.“, führte Strobl aus. In diesem Fall werden mindestens 15,- Euro an die Staatskasse fällig. Er appellierte vor allem in Hinblick auf die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen – aber auch den eigenen Geldbeutel – an die Vernunft und Selbstdisziplin der Autofahrer.
Darüber hinaus wird die Polizei aber im Rahmen ihrer Aktionstage noch mehr als sonst ihr Augenmerk auf die Gurt- und Kindersicherungspflicht, das Verbot des Telefonierens am Steuer und vor allem aber auch auf die Haltepflicht an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) legen. Hier hätte die Polizei wieder ein zunehmend verkehrswidriges Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer festgestellt. Strobl hierzu: „Fußgänger, die einen markierten Überweg erkennbar benutzen wollen, haben ohne Wenn und Aber unbedingten Vorrang. Der Auto- oder Motorradfahrer hat anzuhalten und zu warten.“ Auch Verstöße gegen diese Bestimmung würden ausnahmslos in Form der Anzeigenerstattung verfolgt.
Abschließend führte Strobl aus, dass das Ziel der Polizei nicht das Abkassieren der Autofahrer, sondern der Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zur und von der Schule. Die kontrollierenden Beamten wüssten sehr wohl, dass die meisten Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften in den allermeisten Fällen aus Unachtsam- bzw. momentaner Gedankenlosigkeit begangen werden. Aber gerade deswegen sei es notwendig, die Verkehrsteilnehmer entsprechend zu sensibilisieren, eben auch durch Überwachungsmaßnahmen. „Es ist nun einmal Aufgabe der Polizei, für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regeln zu sorgen. Ich glaube aber auch, dass es im Sinne aller ist, wenn möglichst keine Schülerin oder Schüler in irgendeiner Art und Weise zu Schaden kommt.“, sagte Strobl und wiederholte seinen eindringlichen Appell an die Vernunft der Autofahrer.
Tuningkontrolle im Bereich Vilsbiburg
VILSBIBURG, LKRS. LANDSHUT. Erhebliche Verstöße bei Tuningkontrolle
Am Sonntag, den 11.09.2022, wurden durch Beamte der PI Vilsbiburg Tuningkontrollen im Dienstbereich der Polizeiinspektion durchgeführt. Es wurden insgesamt 13 Fahrzeuge einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Hierbei musste festgestellt werden, dass bei 5 Fahrzeugen durch Umbaumaßnahmen die Betriebserlaubnis erloschen war. Bei 3 Pkw musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Bei einem älteren BMW wurde die Abgasanlage manipuliert um das Geräuschverhalten zu steigern. Mit einer Flex wurden hierbei eigenhändig Löcher in das Auspuffrohr geschnitten. Bei einem Regensburger Pkw waren umfangreiche Änderungen vorgenommen worden. So wurden das Fahrwerk, die Felgen, die Auspuffanlage und die Bremsen verändert, ohne dies von einem Sachverständigen abnehmen und von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung eingetragen zu lassen. Der Fahrer gab an, dass Fahrzeug erst kürzlich erworben und von den Umbauten nichts gewusst zu haben. Es wurden gegen alle beanstandeten Verkehrsteilnehmer Ordungswidrigkeitenanzeigen erstellt. Zudem erhielten sie eine Kontrollaufforderung zum Nachweis der Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes ihrer Fahrzeuge.
Rauchentwicklung bei landwirtschaftlichen Anwesen
VELDEN, LKRS. LANDSHUT. Technischer Defekt führt zu Feuerwehreinsatz.
Am Montag, den 12.09.2022, um 12.35 Uhr wurde die Polizeieinsatzzentrale über ein starke Rauchentwicklung an einem landwirtschaftlichen Anwesen in Moosing informiert. Beim Eintreffen der Rettungskräfte wurde festgestellt, dass die Rauchentwicklung von einem Sojabohnentoaster ausging, der am Vorplatz der Lagerhalle stand. Hierbei kam es nach derzeitigem Stand der Ermittlungen zu einem technischen Defekt der Maschine. Durch die eingesetzten Feuerwehren aus Velden, Pauluszell, Unterensbach, Babing und Gebensbach wurde die Maschine und der Zubringer geöffnet und die Rauchentwicklung durch Ablöschen gestoppt. Es wurde niemand verletzt. Der Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen 20.000 Euro.

