DRINGLICHKEITSANTRAG DER STADTRÄTE RADLMEIER UND REICHWEIN AN DEN STADTRAT
An den Stadtrat Landshut – Rathaus – 84028 Landshut
Dringlichkeitsantrag
Der Stadtrat möge für das Corona-Jahr 2020 wie folgt beschließen:
Sollten Landshuter Gastronomiebetriebe eine Erweiterung ihrer Außenflächen für Bestuhlung auf benachbarte öffentliche oder private Flächen beantragen, wird dies von der Verwaltung kurzfristig auf verkehrliche Situation oder Einverständnis der Nachbarschaft geprüft.
Gastrobetriebe ohne derzeitige Außenbestuhlung können auch solche Flächen, wenn örtlich naheliegend, beantragen.
Auf zusätzlichen öffentlichen Flächen werden keine Gebühren pro Stuhl in 2020 erhoben.
Begründung:
Durch das Verbot der Bewirtung in Gaststätten seit 19.3.2020 sind viele Gastrobetriebe ohne Einnahmen stark geschwächt worden und stehen vor großen Existenzproblemen.
Durch die Ankündigung von der Staatsregierung durch Ministerpräsident Söder am 5.5.2020 soll ab 18.5.2020 die Außengastronomie wieder unter Vorbehalt von Sicherheitsauflagen geöffnet werden. Die Öffnung für die Speisegaststätten im Innenbereich soll am 27.5.2020 erfolgen, jedoch mit reduzierter Sitzplatzbelegung und strengen Auflagen.
Das alles kann die Verluste der letzten Wochen nicht ausgleichen. Um hier die einheimische Gastronomie an Pfingsten und im Sommergeschäft zu stärken, wäre eine Vergrößerung der Außenbestuhlung ein gutes Zeichen der Stadt und zudem eine willkommene Bereicherung für das gesellschaftliche Miteinander unserer Bürger.
Die Behandlung im Plenum am 8. Mai 2020 wäre hierfür dringend notwendig.
gez.
Lothar Reichwein
Helmut Radlmeier
Foto: CSU-Landshut-Stadt