Der Behindertenbeirat der Stadt Landshut informiert sich zum Thema neues „Soziales Entschädigungsgesetz“
v.li.: Manuela Peyerl, Fallmanagerin, Monika Voland-Kleemann,Vorsitzende des Behindertenbeirats Landshut Stadt
Im öffentlichen Teil der Sitzung des Behindertenbeirates begrüßte die Vorsitzende, Monika Voland-Kleemann die Teilnehmer und stellt die neue Fallmanagerin für soziale Entschädigung, Manuela Peyerl vor. Voland-Kleemann bat Peyerl, über Ihre Arbeit zu berichten und vor allem zu erklären, was sich hinter dem neue soziale Entschädigungsrecht verbirgt.
Soziales Entschädigungsrecht. Im Kern geht es um Solidarität. Menschen werden dafür entschädigt, dass sie gesundheitliche Schäden aus einem erlittenen Unrecht tragen, für das der Staat und die gesamte Gesellschaft eine besondere Verantwortung haben. Der Ursprung liegt in der Kriegsopferversorgung in den 50er Jahren. Mit der Zeit kamen weitere Gruppen hinzu, beispielsweise die Wehrpflicht- oder Zivildienstgeschädigten sowie Menschen mit Impfschäden aufgrund staatlicher Impfempfehlungen. Die heute größte Gruppe sind die Opfer von Gewalttaten. Das neu reformierte und seit 01.01.2024 gültige 14. Buch Sozialgesetzbuch umfasst Schädigungen durch tätliche Angriffe, häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, erhebliche Vernachlässigung von Kindern sowie auch schwere psychische Gewalt, zum Beispiel durch Stalking. Die Opfer erleiden körperliche Schäden, aber auch schwere seelische Beeinträchtigungen, die sie häufig für den Rest ihres Lebens begleiten. Für schnelle Hilfe sorgt das neue Gesetz durch therapeutische Unterstützung in einer Traumaambulanz sowie Fallmanagement, das durch das gesamte Antrags- und Leistungsverfahren begleitet. Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung können sowohl Geschädigte als auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende stellen. Auch die Zeugen von Gewalttaten können bei einem sogenannten Schockschaden entschädigt werden. Leistungen sind beispielsweise monatliche Entschädigungszahlungen, Berufsschadensausgleich, Waisenversorgung, Erstattung von Überführungs- und Bestattungskosten. Beratung und Unterstützung gibt es durch die Fallmanagerin Manuela Peyerl im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Landshut.
Voland-Kleemann bedankte sich bei Manuela Peyer für die Vorstellung und besprach mit ihr, in den Sprechstunden des Behindertenbeirates, welche jeden 2. Mittwoch im Monat ab 16:00 Uhr im Rathaus durchgeführt werden, entsprechend auf das ZBES (Zentrum Bayern Familie und Soziales) zu verweisen und Peyerls Kontaktdaten weiterzuleiten