Demonstrationen gegen Corona-Schutzmaßnahmen: Teilnehmer müssen Abstands- und Kontaktregeln einhalten
PRESSEMITTEILUNG 13.05.2020
Stadt und Polizei werden Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen verstärkt kontrollieren
OB Putz appelliert an alle Demonstranten: „Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr!“
Dutzende Menschen, die vielfach unter Missachtung der geltenden Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen in der Landshuter Altstadt gegen die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen demonstrieren: Diese Bilder haben am vergangenen Wochenende bei Passanten, in Medien und Sozialen Netzwerken für Unmut und Kopfschütteln gesorgt. Auch Oberbürgermeister Alexander Putz hat kein Verständnis für die Art und Weise des Protests: „Das Demonstrationsrecht ist zwar ein hohes Gut in einem freiheitlich-demokratischen Staat. Dieses Recht ist aber kein Freibrief dafür, sich konsequent über alle Vorschriften des Infektionsschutzes hinwegzusetzen.“ Vielmehr seien die zur Eindämmung des Coronavirus ergriffenen Maßnahmen auch von Demonstranten einzuhalten. „Darauf werden Polizei und Ordnungskräfte künftig noch stärker achten und dafür insbesondere die Präsenz in der Innenstadt erhöhen“, so Putz im Anschluss an eine von ihm einberufene Gesprächsrunde, an der am Dienstag neben führenden Vertretern des Rechtsreferats um Rechtsreferent Harald Hohn auch der Leiter der Polizeiinspektion Landshut, Helmut Eibensteiner, teilnahm.
Als „völlig inakzeptabel“ bezeichnete Putz dabei mit Blick auf die Vorkommnisse vom Samstag, dass Unbeteiligte von Demonstranten dazu gedrängt worden seien, sich dem Protest anzuschließen und/oder gar ihre Mund-Nasen-Bedeckungen abzunehmen. „Andere zu einem verbotenen Fehlverhalten nötigen zu wollen, hat mit freier Meinungsäußerung und einer verfassungsrechtlich geschützten Demonstration nichts zu tun“, stellt Putz klar. „Das waren nichts anderes als aggressive Pöbeleien – und davor müssen und werden wir unsere Bürgerinnen und Bürger künftig noch besser schützen.“ Gegen die Demonstrationen an sich sei dagegen nichts einzuwenden, solange die Vorschriften beachtet werden.
In diesem Zusammenhang weisen Stadtverwaltung und Polizei auf die derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen hin. Öffentliche Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes sind demnach nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig: Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 50 Personen beschränkt; zwischen allen Teilnehmern ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu wahren und jeder Körperkontakt mit Versammlungsteilnehmern oder Dritten zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass keine Flugblätter oder sonstige Gegenstände verteilt werden dürfen. Die Versammlung muss zudem ausschließlich unter freiem Himmel und ortsfest stattfinden; die Dauer ist auf maximal 60 Minuten beschränkt. Seitens desselben Veranstalters oder derselben Teilnehmer darf außerdem höchstens eine Versammlung je Kalendertag durchgeführt werden. Alle Versammlungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind ebenso wie sonstige Veranstaltungen oder Ansammlungen grundsätzlich untersagt.
Eine Versammlung ist spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe beim Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage, Sonn- und Feiertage außer Betracht. Die Stadt stellt auf ihrer Homepage ein entsprechendes Anzeigeformular zur Verfügung; dieses steht unter der Adresse http://www.landshut.de/portal/rathaus/buergerservice/download/formulare/ordnung-und-umwelt.html zum Herunterladen bereit. Für eine angezeigte Versammlung, die die oben genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, ergeht ein Genehmigungsbescheid. Die Stadt weist darauf hin, dass Personen, die als Veranstalter oder Leiter eine Versammlung ohne Anzeige durchführen, mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro belegt werden können. Geldbußen von bis zu 5.000 Euro drohen Personen, die eine Versammlung durchführen oder leiten, die die oben genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt. Gegen Teilnehmer wiederum kann eine Geldbuße von bis zu 500 Euro verhängt werden.
OB Putz appellierte daher eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein von Veranstaltern und Teilnehmern von Versammlungen. Die staatlichen Vorgaben für die Durchführung einer Versammlung und die Infektionsschutzmaßnahmen seien unbedingt einzuhalten. „Nicht nur das Demonstrationsrecht, sondern auch Leben und Gesundheit sind Grundrechte, die vom Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung geschützt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Einzelne durch ihr unüberlegtes, ja unverantwortliches Handeln die Gesundheit von Versammlungsteilnehmern und unbeteiligten Dritten riskieren“, so Putz. „Verstöße gegen die geltenden Versammlungsvorschriften werden wir mit Unterstützung der Polizei deshalb konsequent ahnden.“
Abschließend verteidigte Putz die Infektionsschutzmaßnahmen nochmals gegen aufkeimende Kritik. „Dass die Pandemie bislang in Deutschland relativ glimpflich verläuft und Bund, Länder und Kommunen guten Gewissens bereits erste Lockerungen bei den Einschränkungen vornehmen konnten, ist vor allem auf den Erfolg dieser von einigen so harsch kritisierten Vorschriften zurückzuführen“, sagte der OB. Umso wichtiger sei es, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln weiter zu befolgen, um ein Aufflammen der Pandemie und eine in diesem Fall nach wie vor nicht auszuschließende Überlastung des Gesundheitswesens dauerhaft zu verhindern. „Ich appelliere daher an alle Landshuterinnen und Landshuter: Nehmen Sie das Virus weiter ernst! Halten Sie die Regeln ein! Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr!“