Bürgerbüro, Zulassungsstelle: Änderungen ab Montag Terminvergabe, Maskenpflicht und Abstandsgebot – Stadtverwaltung nimmt Dienstbetrieb für Parteiverkehr eingeschränkt wieder auf
PRESSEMITTEILUNG
Die Staatsregierung hat sich bekanntlich für erste Lockerungen der in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkung ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund wird ab Montag, 27. April, der Parteiverkehr einzelner Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung unter Einhaltung entsprechender Schutzvorkehrungen wieder aufgenommen – unter anderem in der Zulassungsstelle und im Bürgerbüro. Das bedeutet: Trotz Öffnung ist Parteiverkehr bzw. ein Zutritt nur nach vorheriger Terminabsprache (telefonisch oder online) möglich. Beim Betreten der einzelnen Einrichtungen muss zum vorbeugenden Infektionsschutz – analog zur Maskenpflicht in Bayern – eine Mund-Nasen-Maske getragen und das Abstandsgebot (mind. 1,5 Meter) eingehalten werden. Ziel ist es, sowohl für Besucher als auch für Bedienstete Infektionsrisiken zu reduzieren. Die Stadtverwaltung möchte mit der schrittweisen Öffnung einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie unter einer langsamen vorsichtigen Rückkehr zur Normalität leisten. Welche Änderungen ab Montag gelten und was im Einzelnen zu beachten ist:
Ab Montag, 27. April, wird für Bürgerinnen und Bürger der öffentliche Dienstbetrieb der Ämter der beiden Rathäuser eingeschränkt wieder aufgenommen. Bei Angelegenheiten, die ein persönliches Erscheinen erfordern, muss vorab telefonisch oder per E-Mail ein Termin mit der entsprechenden Dienststelle vereinbart werden. Die Rufnummern der einzelnen Ämter und Einrichtungen sind auch unter www.landshut.deverfügbar. Der Zutritt wird nur mit einer Mund-Nasen-Maske gewährt. In den beiden Rathäusern sowie einzelnen Dienststellen wird am Haupteingang ein Sicherheitsdienst eingerichtet, der auch auf die Einhaltung der Maskenpflicht achten wird. Der Besucher (mit Termin) wird beim Sicherheitsdienst vom Bediensteten abgeholt.
Terminvereinbarung Bürgerbüro, Standesamt, Ausländerbehörde
Im Ausländer- und Standesamt sind Termine ebenfalls nur nach vorheriger Vereinbarung möglich: Ausländerbehörde – Telefon 0871/882235, E-Mail auslaenderbehoerde@landshut.de; Standesamt – Telefon: 0871/881329, E-Mail: standesamt@landshut.de. Die jeweiligen Kontaktdaten sind auch auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de entsprechend dem jeweiligen Anliegen hinterlegt.
Im Bürgerbüro ist die Online-Plattform zur Terminbuchung wieder freigeschaltet und ab sofort verfügbar. Damit können Termine zu den üblichen Öffnungszeiten gebucht werden. (Falls eine Terminierung über die Online-Plattform nicht möglich sein sollte, steht das Bürgerbüro auch unter Telefon 0871/882288 zur Verfügung.)
Um eventuelle „Behördengänge“ von zu Hause aus erledigen zu können, bietet die Stadt auch ein umfassendes Online-Angebot (beispielsweise Meldebescheinigungen, Geburts- und Sterbeurkunde usw.), das über das Bürgerserviceportal der Stadt unter www.landshut.de/buergerserviceportal zur Verfügung steht.
Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle:
Neben der Möglichkeit, sein Fahrzeug über das Bürgerserviceportal der Stadt unter www.landshut.de/buergerserviceportal online anzumelden, ist ab kommenden Montag, 27. April, auch in der Zulassungsstelle – nach vorheriger Terminabsprache – wieder ein eingeschränkter Parteiverkehr möglich. Ob Privatkunde, Autohaus oder Zulassungsdienst – es wird gebeten, die nachfolgenden Regelungen zu beachten.
Zulassungen von Autohäusern und Zulassungsdiensten werden mit den reservierten Kennzeichen nach vorheriger Rücksprache (per Anruf oder per E-Mail) vom Sachbearbeiter direkt entgegengenommen. Sofern kein Wunschkennzeichen vorab reserviert war, können die Schilder erst nach dem Bezahlvorgang erstellt und in der Zulassungsstelle abgeholt werden.
Der Bevollmächtigte kann entweder im Außenbereich auf die Bearbeitung warten (Aufruf nach Fertigstellung) oder die bearbeiteten Vorgänge zu einem späteren Termin an einem separaten Ausgabeschalter (ehemaliger Infopoint in der Eingangshalle) abholen. Es erfolgt Bar- beziehungsweise Kartenzahlung am Automaten.
Zulassungen und Abmeldungen von Privatkunden sowie Einzelzulassungen von Firmen werden wie bereits praktiziert, bei der Zulassungsbehörde der Stadt Landshut in den Briefkasten bzw.in die bereitgestellte Alu-Box (steht direkt vor dem Eingang zur Zulassungsstelle der Stadt Landshut) eingeworfen. Wenn die Schilder mit abgegeben wurden, werden diese komplett gesiegelt ausgegeben. Die Zahlung erfolgt je nach Vorgang per Rechnung, in Bar- bzw. Kartenzahlung am Automaten.
Die Zulassungen von Autohäusern sowie von Privatkunden und Firmen werden bearbeitet und können bei einer Abgabe bis 10 Uhr am gleichen Tag nach vorheriger Terminvereinbarung wieder abgeholt werden (Montag bis Donnerstag 14.30 bis 16 Uhr, Freitag von 11 bis 12 Uhr). In begründeten Ausnahme- oder Spezialfällen können nach vorheriger Rücksprache (bevorzugt E-Mail: kfz-zulassungsstelle@landshut.de oder Telefon: 0871/882545) gesonderte Einzeltermine vergeben werden.
Die Zulassungsstelle behält sich grundsätzlich vor, bei mehreren Zulassungsvorgängen (insbesondere reine Händlerzulassungen auf das Autohaus) diese zurückzustellen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf das Bürgerserviceportal unter www.landshut.de/buergerserviceportal und der Möglichkeit von Online-Zulassungsvorgängen hingewiesen.
Bitte um Einhaltung folgender Regeln:
In den Schalter- und Warteräumen dürfen sich nur die Kunden und Bürger aufhalten, deren Vorgang gerade bearbeitet wird oder mit denen vorab einen Termin vereinbart wurde. Aus Gründen des Infektionsschutzes sind die erforderlichen Abstände zwischen Besuchern sowie dem Personal einzuhalten. Größere Ansammlungen für Unterhaltungen und dergleichen sind im Innenbereich und im Außenbereich (Eingangsbereich) nicht gestattet und müssen aufgelöst werden. Beim Besuch der Zulassungsstelle besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske. Berechtigte Besucher ohne Mund-Nasen-Maske können nicht bedient werden.
Änderungen in der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt ab 27. April
Sämtliche Anträge im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde können derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen (bevorzugt E-Mail: fuehrerscheinstelle@landshut.de oder Telefon: 0871/882541 oder 882542).
Die gleiche Regelung gilt auch für Fahrschulen.
Bitte um Einhaltung folgender Regeln:
Im Wartebereich dürfen sich nur die Kunden und Bürger aufhalten, deren Vorgang gerade bearbeitet wird oder mit denen vorab ein Termin vereinbart wurde. Aus Gründen des Infektionsschutzes sind die erforderlichen Abstände zwischen Besuchern sowie dem Personal einzuhalten. Größere Ansammlungen im Warte- oder Gangbereich für Unterhaltungen und dergleichen sind nicht gestattet und müssen aufgelöst werden.
Zur Vermeidung von größeren Ansammlungen, insbesondere im Erdgeschoss (Bereich der Zulassungsstelle und des Kassenautomaten), ist das Gebäude nach Abschluss des Bearbeitungsvorgangs schnellstmöglich wieder zu verlassen. Beim Besuch der Führerscheinstelle besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske. Berechtigte Besucher ohne Mund-Nasen-Maske können nicht bedient werden. Der Zutritt zu den Büroräumen der Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich nur für eine Person möglich.
WEZ hat Betrieb aufgenommen
Das Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) an der Äußeren Parkstraße 1, Altdorf, hat, wie bereits berichtet, vergangenen Dienstag wieder den Betrieb aufgenommen. Durch die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen kann es zu Verzögerungen beziehungsweise längeren Wartezeiten beim Einlass kommen. Um einen zusätzlichen Aufwand zu minimieren, können für die Entsorgung von unter anderem Glas, Papier, Grüngut oder Altkleidern weiterhin auch die Containerstandplätze im Stadtgebiet genutzt werden.
Beim Betreten des WEZ sind die Maskenpflicht und der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Es wird um Verständnis gebeten, dass durch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen leider auch der übliche Service vor Ort eingeschränkt werden muss und die Mithilfe durch Mitarbeiter bei der Entsorgung somit nicht angeboten werden kann.
WEZ-Öffnungszeiten sind dienstags von 13 bis 19 Uhr, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr, donnerstags von 13 bis 17 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr.
Folgende Dienststellen müssen bis auf weiteres für den Parteiverkehr geschlossen bleiben: Amt für Marketing und Tourismus, Stadttheater, Museen, Musikschule, Seniorentreff, Stadtbücherei und Jugendherberge.
Sofern auch hier eine schrittweise Öffnung wieder möglich ist, wird zeitnah berichtet.