Politik

Bayern fordert besseren Schutz deutscher Unternehmen vor Klimaklagen

Bundesratsinitiative soll zivilrechtliche Haftungsrisiken für Unternehmen begrenzen

Die Bayerische Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der deutsche Unternehmen besser vor zivilrechtlichen Klimaklagen geschützt werden sollen. Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und wirtschaftliche Risiken für Unternehmen zu begrenzen.

Hintergrund sind aktuelle Gerichtsentscheidungen, nach denen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann für Folgen des Klimawandels haftbar gemacht werden könnten, wenn sie sämtliche geltenden Klimaschutzvorgaben einhalten.

Nach Darstellung der Staatsregierung werden entsprechende Klagen häufig von Nichtregierungsorganisationen unterstützt und teils aus dem Ausland angestrengt. Dabei verlangen Kläger unter anderem Schadenersatz wegen Überschwemmungen oder anderer klimabedingter Schäden.

Die Staatsregierung warnt vor erheblichen finanziellen Belastungen für Unternehmen sowie möglichen Wettbewerbsnachteilen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Zudem sieht sie die Gefahr einer zunehmenden Verlagerung politischer Grundsatzentscheidungen in die Gerichte.

Gleichzeitig betont die Staatsregierung, dass Klimaschutz eine globale Aufgabe ist, die politischer Steuerung und internationaler Vereinbarungen bedarf. Finanzielle Folgen des Klimawandels sollen daher nicht über den Zivilrechtsweg durch einzelne Klagen auf Unternehmen verlagert werden.

Mit der Initiative soll deshalb das Bundes-Immissionsschutzgesetz ergänzt werden. Vorgesehen ist eine Klarstellung, dass Unternehmen, die alle öffentlich-rechtlichen Klimavorgaben erfüllen, nicht zusätzlich zivilrechtlich für globale klimabezogene Schäden haftbar gemacht werden können.

Nach Ansicht der Staatsregierung soll damit verhindert werden, dass deutsche Unternehmen trotz rechtmäßigen Handelns unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt werden.


Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 12. Mai 2026 (Bayerische Staatskanzlei). Eigene redaktionelle Zusammenfassung.

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