ABO 70plus: Stadt Landshut erstattet ÖPNV-Kosten bei Führerscheinrückgabe
Merkblatt regelt Voraussetzungen, Ablauf und Erstattungszeitraum für Landshuter ab 70 Jahren
Landshut. Mit dem Angebot „ABO 70plus“ erstattet die Stadt Landshut die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr für Bürgerinnen und Bürger ab dem 70. Lebensjahr, die ihren Führerschein freiwillig und dauerhaft zurückgeben. Die Erstattung erfolgt für sechs Monate in Höhe des „ABO 65“ in der Tarifzone 8. Bei Inhaberschaft eines Sozialpasses verlängert sich der Zeitraum auf zwölf Monate. Bei Führerscheinrückgabe bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt die Erstattung unabhängig vom Sozialpass für zwölf Monate
Voraussetzung ist die freiwillige und dauerhafte Abgabe der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Landshut. Hierzu ist eine Niederschrift zu unterzeichnen. Anschließend ist ein entsprechendes ABO beim MVV zu buchen.
Der Antrag auf Erstattung ist beim Sozialamt der Stadt Landshut zu stellen. Beizulegen sind das Duplikat der Niederschrift, die Rechnung des MVV-ABO sowie gegebenenfalls der Sozialpass. Der Antrag kann nach Ablauf von sechs Monaten beziehungsweise bei Vorliegen eines Sozialpasses nach zwölf Monaten gestellt werden
Weitere Einzelheiten zum Ablauf und zu den erforderlichen Unterlagen sind dem Merkblatt „ABO 70plus“ (Stand Dezember 2025) zu entnehmen

