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Brand einer Bitumenbahn auf einer Baustelle / Alkoholisierter Fahrzeugführer

Polizeiinspektion Landshut, 08.04.2023

Stadt Landshut

Brand einer Bitumenbahn auf einer Baustelle
LANDSHUT. Am Karfreitag, den 07.04.2023, gegen 20:25 Uhr, wurde der Rettungsleitstelle der Brand einer Bitumenbahn auf einer Baustelle in der Klötzlmüllerstraße mitgeteilt. Durch das schnelle Eingreifen der alarmierten Feuerwehr konnte die Ausbreitung des Feuers auf die komplett ausgelegte Bitumenbahn unterbunden werden. Von einem Zeugen konnte bei Ausbruch des Feuers ein ca. 50 Jahre alter Mann mit Vollbart und grauen Haaren gesichtet werden, welcher versuchte, den entstehenden Brand mit Wasser zu löschen. Als ihm dies nicht gelang, entfernte er sich vor Eintreffen der Feuerwehr vom Brandort. Es entstand Schaden im mittleren zweistelligen Bereich. Wer hat diesen Vorfall beobachtet oder kann sachdienliche Hinweise geben? Bitte telefonisch an die Polizei Landshut unter Tel. 0871 9252-0 wenden.

Diebstahl eines Marderabwehrschutzes
LANDSHUT. In der Zeit zwischen dem 06.04.2023, 16:00 Uhr bis zum 07.04.2023, 12:45 Uhr betrat ein bislang unbekannter Täter den Garten eines Reihenhauses in der Fördererstraße und entwendete den dort aufgestellten Marderabwehrschutz. Anschließend entfernte sich der Täter unerkannt. Da der Garten von einer Videokamera überwacht wird, ist der Täter auf den Aufnahmen zu sehen. Der Beuteschaden liegt im mittleren zweistelligen Bereich. Wer hat diesen Vorfall beobachtet oder kann sachdienliche Hinweise geben? Bitte telefonisch an die Polizei Landshut unter Tel. 0871 9252-0 wenden.

Polizeiinspektion Rottenburg vom 08.04.2023

Alkoholisierter Fahrzeugführer

NEUFAHRN i. NB / LKR. LANDSHUT:  Am 07.04.2023 gegen 15:40 Uhr führte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Rottenburg a.d. Laaber im Bereich der Gemeinde Neufahrn in Niederbayern eine allgemeine Verkehrskontrolle bei einem Fahrzeug aus dem Landkreis Landshut durch. Da die Beamten bei dem 65-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch feststellten, wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein gerichtsverwertbarerer Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Den Mann erwarten nun neben einem Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte.

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