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Endspurt beim Zensus. Fragebögen müssen innerhalb von zwei Wochen zurückgeschickt werden.

Die Befragungen im Zuge des Zensus 2022 gehen in die letzte Runde. Am ersten Oktoberwochenende wurden bei einer Vielzahl an Haushalten nicht personalisierte Fragebögen durch die Erhebungsbeauftragten eingeworfen, die von den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtend auszufüllen und an die Erhebungsstelle des Landkreises Landshut zurückzusenden ist.
Im Schreiben sind zwar sämtliche notwendige Informationen zur Beantwortung aufge-arbeitet – nachfolgend werden aber die häufigsten Fragen beantwortet:
Wieso ist mein Fragebogen nicht personalisiert? Woher soll ich wissen, dass ich gemeint bin?
Den Erhebungsstellen ist es aus gesetzlichen Gründen nicht gestattet, Daten von den Einwohnermeldeämtern etc. abzurufen. Aus diesem Grund werden bei dem jetzigen Befragungsteil nicht personalisierte Briefe eingeworfen. Die Adressen wurden vorher per Zufall vom Bayerischen Landesamt für Statistik ausgewählt. Damit sind alle Be-wohner der Adresse automatisch nach § 25 ZensG zur Auskunft verpflichtet. Die Fra-gebögen müssen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt und an die Erhebungsstelle zur Auswertung zurückgeschickt werden. Andernfalls wird ein Bußgeld fällig.
Ich habe zum Stichtag des Zensus, also zum 15.05.2022, noch nicht an der An-schrift gewohnt. Muss ich den Fragebogen trotzdem ausfüllen?



Wenn Sie nach dem 15.05.2022 erst bei der angegebenen Adresse eingezogen sind, müssen Sie den Fragebogen nicht ausfüllen.
Ich habe bereits im Mai einen Fragebogen ausgefüllt. Muss ich den neuen Fra-gebogen trotzdem ausfüllen?
Ja, Sie müssen den neuen Fragebogen ebenfalls ausfüllen. Da sich der Zensus in mehrere Erhebungsteile gliedert, können per Zufall mehrere Fragebögen an einen Haushalt versandt werden. Für den Erhebungsteil „Gebäude- und Wohnungszählung“ vom Mai 2022 war ausschließlich das Bayerische Landesamt für Statistik verantwort-lich – es hat nichts mit dem neuen Fragebogen zu tun.
Wieso kann ich den Fragebogen nicht online ausfüllen?
Leider ist aufgrund diverser Faktoren eine zeitliche Verzögerung entstanden, die die Online-Bearbeitung des Fragebogens unmöglich macht. Wir bitten daher um Ihre Mit-hilfe und handschriftliche Beantwortung der Fragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter der Erhebungsstellen werden diese Daten dann entsprechend verarbeiten.
Was bedeutet der Zensus überhaupt?
Beim sog. Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Zensus ist gesetzlich ver-pflichtend für die EU-Mitgliedsstaaten und wird alle zehn Jahre von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Die zu erhebenden Daten müssen sich immer auf einen Zensus-Stichtag beziehen. In diesem Jahr war es der 15. Mai 2022.
Nach Beendigung des Erhebungszeitraums werden die erhobenen Daten anonymi-siert ausgewertet. Die Erhebungsergebnisse liefern wichtige Informationen über aktu-elle Bevölkerungszahlen, Daten zur Demografie (wie Alter, Geschlecht, Staatsbürger-schaft der Einwohner), sowie zur Wohn- und Wohnungssituation und bilden gleichzei-tig verlässliche Planungsgrundlagen für bspw. den Länderfinanzausgleich, wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidungen in den Gemeinden.



Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Erhebungsstelle unter 0871/408-1300 zur Verfügung

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