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Landshuter „Mülltonnen-Gate“? – OB Putz lässt über Dringlichkeitsanträge nicht abstimmen

Seit Anfang des Urlaubs- und Ferienmonats August müssen in Landshut Abfallgebührenzahler ihre Restmülltonnen an einen zentralen Abholplatz, teilweise bergauf, schieben – Das stellt viele Rentner und Menschen mit Einschränkungen vor große Hindernisse – Aber der Oberbürgermeister sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf

Landshut – Im Feriensenat der Stadt Landshut am Freitag (19. August) konnte Alexander Putz nicht deutlicher werden: Für zwei Dringlichkeitsanträge aus der CSU/LM/JL/BfL-Fraktion von Fraktionschef Rudi Schnur wies er deren Behandlung brüsk zurück und erklärte sie bereits im Vorfeld der Sitzung für unzulässig.
Damit übt er laut Schnur eine Art von Zensur aus, die laut § 23 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung gerade nicht vorgesehen ist: „Eine inhaltliche Vorprüfung findet nicht statt.“ (siehe Anlage 1).
Der Antrag war den Stadträten der anderen Fraktionen nicht einmal zur Ansicht zugestellt worden. Mit dem Dringlichkeitsantrag wollten die Antragsteller einen Beschluss des gemeinsamen Bau- und Umweltsenats vom 1. Juni 2022 aussetzen. Der wiederum war Anfang August mit einer kurzfristigen Ankündigung (Zettel auf Mülltonnen geklebt) umgesetzt worden. Seitdem müssen viele Bürger ihre Mülltonnen mühsam an einen entfernten Abholplatz bringen und dort wieder abholen. Vor allem viele Senioren stellt das Ende der jahrzehntelangen Dienstleistung an der Grundstücksgrenze vor große Probleme.

Der Antrag zur Geschäftsordnung (Auszug siehe Anlage 2) von Schnur zu Beginn der Sitzung auf Behandlung der Anträge wurde von OB Putz abgewiesen und nicht zur Abstimmung gestellt. 
Zitat OB Putz: „Ich dulde keine Diskussion über die Unzulässigkeit…das entscheidet der Oberbürgermeister…bleibe dabei…keine Abstimmung über diese Anträge!“

Für den CSU-Stadtrat ist der „autokratische Duktus von OB Alexander Putz unverständlich und fehl am Platz“. Er sieht, wie sein Kollege Lothar Reichwein die betroffenen Bürger „handstreichartig überrumpelt und kurzfristig überfordert. Die Form der Umsetzung sei möglicherweise ohne rechtliche Grundlage“. Einige Menschen mit Behinderung als auch in der Mobilität eingeschränkte Senioren bräuchten entweder die sofortige Rückkehr zur alten Regelung oder „unterstützende Sammelfahrzeuge“. 

Der Dringlichkeitsantrag der CSU/LM/JL/BfL-Fraktion – unterschrieben von der Stadträten Rudi und Ludwig Schnur, Lothar Reichwein, Helmut Radlmeier, Gertraud Rössl und Bernd Friedrich – sieht zudem Vorort-Termine mit den betroffenen Anwohnern bei gemeldeten Unstimmigkeiten als nötig an. Dies hob der CSU-Stadtrat Reichwein in seinem Redebeitrag hervor und stellte dar, dass sich Betroffene bei ihm beschwert haben.

Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt wurde nicht gehört 
Die in den Beiratssatzungen vorgegebene vorherige Anhörung der Senioren- und Behindertenbeiräte ist unterblieben und „muss so bald wie möglich nachgeholt werden“, so Rudi Schnur. Ebenso stellt sich die Frage, ob es genügt einen Zettel auf die Mülltonnen zu kleben oder ob nicht eher ein förmliches Schreiben bzw. ein Bescheid an den Gebührenzahler (analog dem Gebührenbescheid) nötig wäre.

Passieren wird trotzdem erst einmal nichts. Die Bürger müssen ihre Tonnen gemäß der neuen Vorgehensweise zu einem Sammelplatz ziehen – oder von Bekannten / Hausmeisterdiensten / Familienmitgliedern verbringen lassen.

Für Schnur bedeutet dieses Vorgehen ein Bruch mit der Geschäftsordnung des Stadtrats – nach der zumindest über die Dringlichkeit abgestimmt werden muss mit „einfacher Mehrheit – (§ 24 der Geschäftsordnung).
Zitat Schnur: „Die Anträge sind eher zulässig als Ihr Umgang mit der Geschäftsordnung!“ und „Die betroffenen Bürger bleiben so weiter alleingelassen bzw. im Dunkeln“

Putz selbst sieht das ganz anders: 
„Eine Änderung der Sach- und Rechtslage hat nicht stattgefunden“, schreibt der parteilose Oberbürgermeister in seiner schriftlichen Stellungnahme an die Antragsteller. Putz weiter: „Dem Antragsbegehren kann, soweit dies erforderlich ist, auf andere Weise Rechnung getragen werden.“ Damit scheint er eine Hintertür offen zu lassen, vielleicht doch noch in der Sache aktiv zu werden.

Für Rudi Schnur, der „seine Aufgabe darin sieht, Vertreter der Bürgerinteressen zu sein“, reicht „ein vages Versprechen, das bürokratisch verklausuliert ist, nicht aus.“ 
Neben der Mülltonnen-Problematik habe es in jüngster Vergangenheit weitere schwer nachvollziehbare Blockaden seitens des OBs gegeben, wie zum Thema Blackout-Vorsorge, einem Antrag aus dem Jahr 2021, der ebenfalls als unzulässig deklariert wurde.

Das letzte Wort in der umstrittenen Angelegenheit könnte noch nicht gesprochen sein.

– red –

Anlage 1

Anlage 2


Beitragsfoto: pixabay

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