Grundsteuererklärung: Städtisches Steueramt bietet Steuerpflichtigen ab 1. Juli Unterstützung an
Serviceschalter im Foyer des Rathauses 2 an der Luitpoldstraße 29 B ist bis zum 31. Oktober jeweils von Montag bis Mittwoch zwischen 8 und 12 Uhr geöffnet.
Mit der Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung des Bayerischen
Landesamtes für Steuern vom 30. März dieses Jahres sind alle Eigentümerinnen und
Eigentümer von Grundstücken und von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in
Bayern verpflichtet, eine Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.
Januar 2022 einzureichen. Entsprechende Informationsschreiben wurden den
betroffenen Personen von den bayerischen Steuerverwaltungen ab April 2022 mit
allgemeinen Informationen zur Erklärungsabgabe, aber auch eigentumsspezifischen
Angaben zugesandt. In Bayern und damit natürlich auch in der Stadt Landshut können
Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung elektronisch oder in Papierform
einreichen. Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen stehen ab 1. Juli 2022
elektronisch über „MEIN ELSTER“, als vorausfüllbare PDF auf der Webseite
www.grundsteuer.bayern.de und als Papiervordruck zur Verfügung.
Um die Bereitstellung der Papiervordrucke noch bürgernäher zu gestalten, sind diese ab 1.
Juli auch bei der Stadtverwaltung erhältlich. Die erforderlichen Formulare liegen bis 31.
Oktober 2022 zu den üblichen Öffnungszeiten – also Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr – im Foyer des Rathauses 2, Luitpoldstraße
29 B (Stadtjugendamt), aus. Ergänzend hat sich das Finanzreferat der Stadt im Sinne der
Bürgerfreundlichkeit dazu entschlossen, ein freiwilliges Serviceangebot einzurichten. Bis 31.
Oktober 2022 ist an drei Werktagen pro Woche, immer montags bis mittwochs von 8 bis 12
Uhr, ebenfalls im Foyer des Rathauses 2 ein Serviceschalter des Sachgebiets Steueramt
und Anliegerleistungen geöffnet, um Betroffene beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu
unterstützen. Neben allgemeinen Informationen zur Erklärungsabgabe erhalten die Bürger
bei Bedarf auch für den Einzelfall Unterstützung. Eine steuerliche Beratung kann die Stadt
Landshut hierbei natürlich nicht leisten, diese obliegt den steuerberatenden Berufen.

