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Bericht der Polizeiinspektion Vilsbiburg vom 10.09.2021

Sachbeschädigung an einem Lebensmittelautomaten

VELDEN, LKRS. LANDSHUT. Unbekannte beschädigen Lebensmittelautomaten und verursachen Glasbruch.

Am Abend des 09.09.21, gegen 19.30 Uhr, suchten zwei männliche Jugendliche einen Lebensmittelautomaten in der Mälzerstraße in Velden auf. Diesen beschädigten sie, indem sie Visitenkarten in die Geldscheinannahme steckten. Weiterhin entnahmen sie aus dem danebenstehenden Leergut mehrere Glasflaschen und zerschlugen diese in der Hofeinfahrt des Landwirts.  Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Vilsbiburg unter der Tel.-Nr. 08741/9627-0 entgegen.

Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss

VILSBIBURG, LKRS. LANDSHUT.  Trotz Drogenkonsum mit dem Pkw unterwegs.

Am 10.09.2021, gegen 00.35 Uhr, wurden Beamte der Polizeiinspektion Vilsbiburg auf ein Fahrzeug aufmerksam, das in Schlangenlinien auf der B 299 im Bereich Achldorf fuhr. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der 28-jährige Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss stand. Dem Pkw Fahrer wurde die Weiterfahrt unterbunden und vorerst der Schlüssel seines Fahrzeuges sichergestellt. Nach einer Blutentnahme im Krankenhaus wurde zudem der Führerschein des jungen Herrn beschlagnahmt. Nun muss er sich wegen Trunkenheit im Verkehr aufgrund Drogenkonsums verantworten.

Sachbeschädigung an einem Kfz

VILSBIBURG. LKRS. LANDSHUT. Unbekannter Täter zerkratzt Pkw.

Am Freitag, den 10.09.2021, wurde im Stadtgebiet Vilsbiburg ein Pkw mutwillig zerkratzt. Gegen 10.30 Uhr parkte ein 69-Jähriger seinen Pkw in der Frontenhausener Straße auf Höhe der Hausnummer 92 am dortigen Parkplatz. Als dieser gegen 11.05 Uhr wieder zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, bemerkte er, dass die hintere linke Fahrzeugseite durch einen bislang unbekannten Täter zerkratzt wurde. Der dabei entstandene Sachschaden wird derzeit auf mindestens 500,- Euro geschätzt. Die Polizei Vilsbiburg hat diesbezüglich die Ermittlungen aufgenommen und bitte um sachdienliche Hinweise aus der Öffentlichkeit.

Hinweise der PI Vilsbiburg zum Schulanfang nächste Woche

VILSBIBURG, LKRS. LANDSHUT.  Verstärkte Kontrollen

Die Polizei Vilsbiburg wird, beginnend ab dem 14.09.2021, in den nächsten Wochen im Rahmen von Aktionstagen verstärkt Schwerpunktkontrollen durchführen. Hierbei werden auch Lasermessungen an Schulbushaltestellen zur Überwachung der Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit durchgeführt. Ein Hauptaugenmerk wird auch die Kontrolle der Gurtanlegepflicht und Sicherung der Kinder in den Fahrzeugen sein.

Wie der Leiter der Polizeiinspektion Vilsbiburg, Erster Polizeihauptkommissar Thomas Strobl, heute mitteilte, werden die Kontrollen mit Lasermessgeräten in Hinblick auf den Beginn des Schuljahres 2021/2022 vor allem an Schulbushaltestellen und Fußgängerüberwegen durchgeführt. Er wies darauf hin, dass Autofahrer gerade an Schulbushaltestellen teilweise zu schnell unterwegs sind.

„Die Straßenverkehrsordnung macht hier ganz eindeutige Auflagen: Bei Bussen, die dort mit eingeschalteter Warnblinkanlagen stehen, istauf beiden Fahrstreifen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das bedeutet, dass mit maximal 10 km/h dort gefahren werden darf!“ Verstöße dagegen können richtig teuer werden. So kostet es bereits 80,- Euro und einen Punkt wenn ein Autofahrer dort mit 34 km/h ertappt wird. 440,- Euro, zwei Punkte, und 2 Monate Fahrverbot sind fällig, wenn ein Autofahrer außerorts mit 74 km/h und mehr an einem haltenden Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage – auch auf der Gegenfahrbahn! – vorbeifährt. Innerorts kostet der gleiche Verstoß 480,- Euro, jedoch sind drei Monate Fahrverbot zu erwarten.

Wie wichtig dem Gesetzgeber das Fahrverhalten an Schulbushaltestellen ist, zeigt auch die Tatsache, dass hier die Aussage eines Polizeibeamten, dass keine Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde möglich und vor Gericht nicht anfechtbar ist. „Hier ist die Schätzung des Polizeibeamten völlig ausreichend.“ In diesem Fall werden mindestens 15,- Euro an die Staatskasse fällig. Die PI Vilsbiburg appellierte vor allem in Hinblick auf die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen – aber auch den eigenen Geldbeutel –  an die Vernunft und Selbstdisziplin der Autofahrer.

Darüber hinaus wird die Polizei aber im Rahmen ihrer Aktionstage noch mehr als sonst ihr Augenmerk auf die Gurt- und Kindersicherungspflicht, das Verbot des Telefonierens am Steuer und vor allem aber auch auf die Haltepflicht an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) legen. Hier hätte die Polizei wieder ein zunehmend verkehrswidriges Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer festgestellt. „Fußgänger, die einen markierten Überweg erkennbar benutzen wollen, haben ohne „Wenn und Aber“ Vorrang. Das Fahrzeug hat anzuhalten und zu warten.“ Auch Verstöße gegen diese Bestimmung würden ausnahmslos in Form der Anzeigenerstattung verfolgt. Bei Missachtung wird ein Verstoß mit mindestens 80,- Euro und einem Punkt geahndet.

Abschließend führte EPHK Strobl aus, dass das Ziel der Polizei nicht das Abkassieren der Autofahrer, sondern der Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zur und von der Schule ist. Die kontrollierenden Beamten wissen sehr wohl, dass die meisten Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften in den allermeisten Fällen aus Unachtsam- bzw. momentaner Gedankenlosigkeit begangen werden. Aber gerade deswegen sei es notwendig, die Verkehrsteilnehmer entsprechend zu sensibilisieren, eben auch durch erforderliche Überwachungsmaßnahmen.  „Es ist nun einmal Aufgabe der Polizei, für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regeln zu sorgen. Ich glaube aber auch, dass es im Sinne aller ist, wenn möglichst keine Schülerin oder Schüler in irgendeiner Art und Weise zu Schaden kommt.“, sagte Strobl und wiederholte seinen eindringlichen Appell an die Vernunft der Autofahrer.

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