Straubing plant Resozialisierungshaus für Forensik-Patienten
Geplant sind 24 Plätze außerhalb des Sicherheitsbereichs
Straubing bekommt ein Resozialisierungshaus – nun geht es in die Entwurfsplanung
Warum die Einrichtung erforderlich ist und was geplant ist
Straubing. Um hochgelockerte Patienten künftig noch besser in die Gesellschaft wiedereinzugliedern, bekommt Straubing ein sogenannten „Resozialisierungshaus“ außerhalb des Sicherheitsbereichs. Die Baumaßnahme hatte der Bezirksausschuss bereits im Oktober 2025 genehmigt, in der Sitzung vom 24. September 2026 nun auch die Vorplanung einschließlich der Kostenschätzung. Warum eine solche Einrichtung zwingend erforderlich und was geplant ist:
Hintergrund:
In Straubing wurden Patienten der Forensik ursprünglich nicht gelockert. Somit war ein Resozialisierungshaus, wie es alle forensischen Kliniken in Deutschland anbieten, bislang nicht erforderlich. Das Bezirkskrankenhaus (BKH), in dem ausschließlich Männer behandelt werden, hatte damit lange einen Sonderstatus. Im August 2019 hatte das Bayerische Sozialministerium dann eine Neuordnung des Maßregelvollzugs beschlossen. In der Folge bekam das BKH Straubing nach einer Übergangszeit denselben Versorgungsauftrag wie alle anderen bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen und das Resozialisierungshaus wurde notwendig, um die Patienten auf das Leben nach dem Maßregelvollzug noch besser vorzubereitet.
Das ist geplant:
Das neue Resozialisierungshaus soll in einem relativ offenen Setting mit WG-Charakter Platz für 24 hochgelockerte Patienten außerhalb des Sicherheitsgürtels bieten. Zudem wird im Gebäude eine forensisch-psychiatrische Nachsorgeambulanz untergebracht. Hier sollen erfolgreich behandelte Patienten oder solche, bei denen die Maßregel auf Bewährung ausgesetzt wurde, ambulant nachversorgt und behandelt werden. Beide Funktionen – Resozialisierung und Ambulanz – sollen in einem Gebäude an der südöstlichen Grenze des bisherigen Geländes zusammengeführt werden.
Im Erdgeschoss soll der Ambulanzstützpunkt mit Empfangsbereich und Sekretariat entstehen. Es ist ein Wartebereich für etwa sechs bis acht Patienten vorgesehen für Terminwartezeiten sowie die Durchführung von Drogenscreenings. Darüber hinaus sind u.a. ein Behandlungs- bzw. Substitutionsraum, ein Raum für Drogenscreenings, ein Gruppentherapieraum, eine Teeküche sowie ein Bereitschaftsraum im aktuellen Raumprogramm enthalten. Ein SEK-Raum soll im Krisenfall außerhalb des gesicherten Bereichs eine Aufschaltung zur Klinik ermöglichen. Auf den erhöhten Parkplatzbedarf wird mit einer neu geschaffenen Tiefgarage im Untergeschoss reagiert. Im Zuge der Vorplanung wurde das Gebäude zudem um Technikräume ergänzt.
Im Obergeschoss sind insgesamt 24 Einbettzimmer mit eigener Nasszelle vorgesehen – zwei davon barrierefrei. Ein Aufenthaltsraum für Patienten, zwei gemeinschaftstaugliche Küchen, zwei Speiseräume, verschiedene Therapieräume, ein ärztlicher Behandlungsraum, ein Stationsstützpunkt, ein Personalaufenthaltsraum mit Teeküche sowie Räumlichkeiten für Drogenscreening und Substitutionsvergabe ergänzen das Raumprogramm. Zudem sind Büroräume für den Stationsleiter, den Arzt, den Psychologen und den Sozialdienst geplant.
Vorteile und Ziele:
„Das Resozialisierungshaus stellt ein unabdingbares Bindeglied zwischen stationärer Therapie und ambulanter Nachsorge dar. Dort sollen Patienten behandelt werden, die sich nach erfolgreicher Therapie in der Entlassungsphase befinden.“, sagt Prof. Dr. Joachim Nitschke, Ärztlicher Direktor des Zentrums für Forensische Psychiatrie Niederbayern. „Durch die dortige Resozialisierung wird eine günstige Legalprognose weiter gefördert und gefestigt. Der therapeutische Fokus der Therapie liegt deshalb u.a. auf einer Außenorientierung der Patienten in Bezug auf Arbeit, Tagesstruktur, Wohnungssuche sowie dem Aufbau eines sozialen Netzwerks. Durch die schrittweise zunehmende Selbstständigkeit und Außenorientierung der Patienten wird die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls in Substanz- bzw. Alkoholmissbrauch oder Straffälligkeit im Hinblick auf die Zeit nach der Entlassung minimiert – und damit die Sicherheit für die Öffentlichkeit erhöht.“
Ein weiterer positiver Effekt dieser angeordneten Einrichtung: Täglich müssen weniger Personen in das BKH hinein- und wieder herausgeschleust werden. Das entlastet die Pforte, verringert aber auch den Umfang von illegal geschleustem Materialen oder Substanzen.
Zeitplan und Kosten:
Nach der Vorplanung werden die Planer über ein VgV-Verfahren beauftragt. Bis September 2027 soll anschließend die Entwurfsplanung für das Gebäude durchgeführt werden. Parallel dazu können vorbereitende Maßnahmen wie Abbrucharbeiten am Grundstück umgesetzt werden. Baubeginn für die Hauptmaßnahme ist voraussichtlich im Jahr 2028. Die Baumaßnahme dauert voraussichtlich ca. zwei Jahre. Parallel zur Objektplanung muss auch die Bauleitplanung angepasst werden. Der geltende Bebauungsplan muss um das neue Grundstück des Resozialisierungshaus erweitert werden. Die Kosten für das Resozialisierungshaus belaufen sich laut Vorplanung voraussichtlich auf 30 Millionen Euro und werden zu 100 Prozent vom Freistaat Bayern getragen.

