Daten & FaktenPopulärStadtgebiet Landshut

Kommunalwahl 2026: Wahlbenachrichtigungen werden versendet

Briefwahl, Fristen und Wahllokale für den 8. März im Überblick

Kommunalwahl 2026 – Wahlbenachrichtigungen laufen aus
Landshuter setzen am 8. März ihre Kreuzchen für neuen Oberbürgermeister und Stadtrat

Am Sonntag, 8. März, wählt Landshut ein neues Stadtoberhaupt sowie einen neuen Stadtrat. Circa 55.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten dieser Tage per Post die Wahlbenachrichtigungsbriefe. Die Stadt informiert nachfolgend über die wichtigsten Termine und Fristen.

In den Wahlbenachrichtigungen sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten am 8. März ihre Kreuzchen setzen können. Insgesamt 60 Wahllokale, die auch online im digitalen Stadtplan unter www.landshut.de/wahllokale aufgeführt sind, haben an diesem Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Per Briefwahl wählen – Unterlagen auch online beantragen:

Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen mit Wahlschein angefordert werden. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte die Unterlagen frühzeitig beantragen und zügig zurücksenden. Ein schriftlicher Antrag zur Briefwahl muss bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, im Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b, eingegangen sein. Der Zugang ist barrierefrei.

Online: Ab Montag, 2. Februar, bis Montag, 2. März, besteht auf der städtischen Website unter www.landshut.de/briefwahl die Möglichkeit, die Unterlagen online anzufordern. Dies ist auch über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief möglich.

Per Post: Der Antragsvordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes kann vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post versendet werden.

Wichtiger Hinweis: Sollte am Sonntag, 22. März, eine OB-Stichwahl stattfinden, können die erforderlichen Briefwahlunterlagen bereits jetzt mitbeantragt werden.

Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen ab 16. Februar im Wahlamt kann bei Bedarf direkt vor Ort gewählt werden. Die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.

Dann werden die Briefwahlunterlagen versendet

Die Ausgabe beziehungsweise der Versand der Wahlunterlagen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen ab Montag, 16. Februar 2026. Eine abweichende Versandadresse kann bei der Beantragung angegeben werden; nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.

Das Wahlamt ist ab 16. Februar montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 6. März, ist es durchgehend von 8 bis 15 Uhr besetzt.

Mehr anzeigen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"